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Vaterschaftsanerkennung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Mann Vater eines Kindes, der bei dessen Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, dessen Vaterschaft gerichtlich erwiesen ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat.

 

Eine Vaterschaft kann beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder bei allen Notaren persönlich beantragt werden. Eine Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Bei fehlender Zustimmung der Mutter wird eine Vaterschaft nicht anerkannt.

 

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