Eine Linsenoperation kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Liegt beispielsweise eine Trübung der Augenlinse, ein so genannter Grauer Star vor, gilt die Operation als medizinisch erforderlich, und die Behandlung mit einer Monofokallinse wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Dient die Linsenchirurgie einzig dem Ziel, auf eine Brille oder Kontaktlinse verzichten zu können, gilt der Eingriff als kosmetisches Verfahren und ist normalerweise nicht erstattungsfähig. Private Kassen entscheiden im Einzelfall, ob sie die Behandlung (teilweise) erstatten.
In jedem Fall empfiehlt es sich, vor einem Eingriff mit der Krankenkasse zu klären, ob eine Kostenübernahme oder -bezuschussung möglich ist. In der Regel können die Kosten eines Linsenverfahrens aber als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden.
Auch wenn sich ein Kostenvergleich immer lohnt, sollte die Qualität der Behandlung im Vordergrund stehen. Der myBody-Klinikfinder hilft Ihnen bei der Suche nach Spezialisten für Linsenchirurgie und fachlich geeigneten Augenärzten in Ihrer Nähe. |