Rund 70.000 Deutsche haben sich im vergangenen Jahr ihre Sehschwächen mit Hilfe eins Lasereingriffs regulieren lassen. Den richtigen, qualifizierten Arzt zu finden, ist dabei leichter als gedacht: Wer sicher gehen möchte, dass ein Arzt, der Augenlaser anbietet, auch ein zertifizierter und geprüfter Spezialist ist, kann zum einen auf der Homepage der „Kommission Refraktive Chirurgie“ (KRC) eine entsprechende Ärzte-Liste einsehen. Denn wenngleich auch Ärzte, die nicht auf dieser Liste stehen, eine Augenkorrektur anbieten dürfen – wer das Siegel der KRC besitzt, hat sich freiwillig verpflichtet, bestimmte Leitlinien bei der Behandlung der Augenkorrektur einzuhalten.
Neben der KRC-Liste bietet außerdem das Qualitätssiegel des TÜV Orientierung. In dessen Bewertungen werden neben den Hygieneverhältnissen, die technische Ausstattung, Behandlungsergebnisse der Augenkorrektur, aber auch Erfahrung und Qualifikation der Ärzte beurteilt. Ärzte, die das TÜV-Siegel erhalten möchten, müssen zum Beispiel für das vergangene Jahr mindestens 250 Augenlaser-Eingriffe nachweisen können. Zudem überprüft der TÜV jährlich die Praxen, Laserzentren und Kliniken – und erkennt gegebenenfalls das Siegel auch wieder ab.