Das Europaparlament in Straßburg hat einen Gesetzesvorschlag verabschiedet, der besagt, dass Krankenkassen die Kosten einer notwendigen, medizinischen Behandlung auch dann tragen müssen, wenn diese im europäischen Ausland durchgeführt wurde. Das Gesetz soll 2013 in Kraft treten. Damit reagiert das Europaparlament auf den sich seit Jahre verstärkenden Trend des „Medizintourismus“. Vor allem im Bereich der kosmetischen Chirurgie, sprich für Schönheitsoperationen, reisten viele Deutsche in den letzten Jahren ins Ausland, um sich für einen Bruchteil der hiesigen Behandlungskosten operieren zu lasse. Zu den Top-Behandlungen, die im Ausland wahrgenommen wurden, gehören auch die Gebiss-Sanierung und die Behandlung mit dem Augenlaser.
Experten aus der Medizin- und Versicherungsbranche warnen jedoch davor, auf medizinische Schnäppchenjagd zu gehen. Patientinnen und Patienten müssten sich beispielsweise im Klaren darüber sein, dass man bei plötzlich notwendigen Nachbehandlungen wieder auf Reise gehen muss. Auch sollte man auf eine gute sprachliche Verständigung achten, um ein optimales Behandlungsergebnis zu erzielen.