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Debatte zu Schönheitsoperationen im Bundestag

Im Bundestag wurde gestern heftig diskutiert: Sollen Schönheitsoperationen an Teenagern verboten werden? Die Bundesregierung möchte durch eine Gesetzesinitiative Beauty-OPs bei Jugendlichen unter 18 Jahren verbieten und damit den Missbrauch bei Schönheits-OPs auf Grund der bestehenden Nebenwirkungen mindern. Wie alle chirurgischen Eingriffe sind auch Schönheits-OPs wie Fettabsaugen, Brustvergrößerung und Facelift mit einem Komplikationsrisiko verbunden. Davor werde aber zu wenig gewarnt, so die Meinung von Politikern und Verbraucherschützern.


Wichtige Grundlage der Anhörung im Gesundheitsausschuss war der Abschlussbericht „Schönheitsoperationen: Daten, Probleme, Rechtsfragen“ von Dr. Dieter Korczak vom Institut für Grundlagen- und Programmforschung München. Die Untersuchung sollte verlässliche Informationen zu Schönheitsoperationen und daraus resultierenden Schwierigkeiten zu Tage bringen und damit klären, ob die Gesetzgebung in diesem Bereich einschreiten muss.

 

Weniger Schönheitsoperationen als gedacht
Anders als in den Medien publiziert, begeben sich nur rund 420.000 Deutsche jährlich in die Hände eines Schönheitschirurgen. Entgegen der geläufigen Meinung ist die Mehrzahl der Interessenten für eine Schönheitsoperation über 30 Jahre. Einzig die Brustvergrößerung wird bevorzugt von Frauen zwischen 20 und 29 Jahren gewünscht. Die Studie untersuchte auch die Beweggründe für ästhetisch-chirurgische Eingriffe: Scham, Selbstzweifel, Körperkontrolle, Narzissmus, Anti-Aging und soziale Akzeptanz. Die Mehrheit der Operierten ist zufrieden mit dem Ergebnis ihrer OP.

 

Schönheits-OPs bei Jugendlichen – Ja oder Nein?
Gutachter und Verbraucherverbände plädieren dafür, dass kosmetisch-chirurgische Operationen bei Minderjährigen verboten werden sollten. Die Fachverbände, z.B. VDÄPC und DGPRÄC sträuben sich zwar nicht gegen diese Forderung, meinen aber, dass es schwierig ist eine klare Abgrenzung von rein ästhetischen und medizinisch indizierten OPs zu definieren. Hier bestünde die Gefahr, dass auch psychologisch indizierte Operationen nicht durchgeführt werden dürften. Denn der Großteil der an Kindern und Jugendlichen durchgeführten „Schönheitsoperationen“ sind Korrekturen von Fehlbildungen, bspw. Ohrenkorrektur und diesen liegt in den meisten Fällen ein psychischer Leidensdruck zu Grunde. Ebenso bei jungen Mädchen im Alter von 16-17 Jahren, die unter ihrem zu großen Busen leiden und eine Brustverkleinerung vornehmen lassen, die die körperlichen Begleiterscheinungen (Rückenschmerzen, Haltungsschäden) und psychische Beeinträchtigungen (durch Hänseleien) mindert.

 

Die Fachverbände für Plastische Chirurgie sprechen sich viel mehr für eine bessere Regelung der Ausübung schönheitschirurgischer Maßnahmen aus. Auf Grund der steigenden Nachfrage sollte gesetzlich festgelegt werden, dass nur Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit entsprechender sechsjähriger Weiterbildung sowie Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie bzw. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Chirurgie mit dem Zusatz Plastische Operationen Schönheitsoperationen durchführen dürfen. Die Bezeichnungen „Kosmetischer Chirurg“ und „Schönheitschirurg“ sind keine gesetzlich festgelegten Facharztbezeichnungen und sagen nichts über die fachliche Qualifikation des Arztes aus.

 

Vorbild Ausland
In Großbritannien beispielsweise müssen Ärzte gegenüber einer Aufsichtsbehörde eine Haftpflichtversicherung nachweisen und die Versicherung muss die Behörde im Gegenzug über Schadensfälle unterrichten. In Spanien gibt es ein Gesetz, welches regelt, dass ausschließlich Fachärzte für Plastische Chirurgie Lidstraffung, Gynäkomastie und andere ästhetische Eingriffe vornehmen dürfen. In Frankreich wurde die von der WHO erstellte „Surgical Safety Checklist“ übernommen. Diese enthält strenge Vorschriften zur Durchführung von chirurgischen Eingriffen.

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