Tobias Rist Fachanwalt für Medizinrecht und Familienrecht

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Tobias Rist schreibt seit über 5 Jahren für die myBody-Redaktion und steht bei allen Fragen zu medizin-rechtlichen Themen mit seinem Fachwissen zur Verfügung.

Tobias Rist ist Fachanwalt für Familienrecht und Medizinrecht. Er übt seine Tätigkeit in der Kanzlei DORNKAMP Rechtsanwälte in Stuttgart aus. Herr Rist hat sich auf sämtliche Fragen des Medizinrechts, darunter vor allem auf die Arzthaftung, Praxisübernahme und -gründung sowie auf alle Fragen rund um das Familienrecht, insbesondere Eheverträge, spezialisiert.

Nach dem Studium in Tübingen und Zürich hat sich Herr Rist auf Medizin- und Familienrecht spezialisiert. Den Titel Fachanwalt für Familienrecht erwarb Tobias Rist 2012, zwei Jahre später folgte der Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Bereits mehrfach wurde er als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Familienrecht ausgezeichnet. Herr Rist publiziert regelmäßig in zahlreichen Fachzeitschriften und Kommentaren und ist ständiger Dozent bei Seminaren und Vorträgen. An der DHBW in Stuttgart ist er zudem Dozent für Medizinrecht für den Studiengang Pflege- und Gesundheitsmanagement.

Seit März 2023 kommt Herr Rist zudem einem Lehrauftrag an der SRH Hochschule Heidelberg im Studiengang Health Care und Social Law - Medizin und Gesundheitsrecht nach.

Seine Schwerpunkte hat Herr Rist während seiner Tätigkeit in einer mittelständischen sowie einer bundesweit tätigen Kanzlei im Medizinrecht auf alle Bereiche des Familienrechts, wie Unterhalt, Zugewinn, Scheidung, auf das Arzthaftungsrecht, Gebührenrecht und die Auseinandersetzung mit der privaten Krankenversicherung gelegt. Zu seinen Mandanten zählen Privatpersonen, niedergelassene (Zahn-) Ärzte, BAG, MVZ, Versicherungen und Krankenhäuser aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche Kollegen ziehen die Fachkompetenz von Herr Rist bei Praxisgründungen, -käufen -übernahmen und sonstigen Gestaltungen der (zahn-) ärztlichen Zusammenarbeit hinzu, wenn es um die Ausgestaltung von Eheverträgen oder insbesondere die Bewertung der Praxis bei der Scheidung geht. Im Arzthaftungsrecht hat sich Herr Rist durch zahlreiche Fälle in einer Großkanzlei eine Expertise erarbeitet, auf die seine Mandanten gerne bauen.

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Anwaltverein Stuttgart
  • Anwälte für Ärzte e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und Medizinrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

Auszeichnungen

  • Focus Top Rechtsanwalt Medizinrecht (2021-2023)
  • Focus Top Rechtsanwalt Familienrecht (2021-2023)
  • Medical Malpractise Lawyer of the year (2019)
  • Lawyer Monthly 100 - Winner Germany (2018)

Vita

  • 2001 – 2006 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen
  • 2007 – 2009 Referendariat am OLG Stuttgart
  • Seit 2009 Rechtsanwalt in Stuttgart
  • Mehrjährige anwaltliche Tätigkeit im Bereich Medizin- und Familienrecht in einer mittelständischen Kanzlei in Stuttgart sowie in einer bundesweit tätigen Medizinrechtskanzlei in Sindelfingen
  • 2012 Erlangung des Fachanwalts Familienrecht
  • 2014 Erlangung des Fachanwalts Medizinrecht
  • Seit 2013 Berufsbegleitende Promotion an der Universität Zürich
  • 2024 anerkannte Gütestelle bei kaufmännischen Streitigkeiten

Wissenschaftliche Beiträge (Auszug)

Veröffentlichungen

  • Zahnarzt bekommt trotz fehlender Aufklärung Recht (in Quintessenz, 2/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Nachbesserung beim Zahnarzt (in Quintessenz, 3/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Kein Geld für kurzfristiges Langzeitprovisorium (in Quintessenz, 6/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Zahnarzt bekommt trotz Aufklärungsrüge und gebrochener Disk-Implantate Recht (in Quintessenz, 8/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Der Zahnarzt, der Sachverständige und nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden (in Quintessenz, 9/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Kein Schmerzensgeld oder Schadenersatz bei gezielt herbeigeführter Beschädigung einer Prothese (in Quintessenz, 11/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Grober Behandlungsfehler beim Beschleifen von Milchzähnen (in Quintessenz, 12/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Unzureichende Aufklärung muss nicht zwingend zur Haftung führen (in Quintessenz, 2/18 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Ehevertrag – Teufelswerk oder sinnvoll ? (in ddm, 4/17 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Vollmacht für anwaltliches Einsichtsbegehren in Patientenakte? (in GesR 3/16)
  • Keine zwingende Dokumentationspflicht bei erforderlicher Paradontalbehandlung (in Quintessenz, 3/18 gemeinsam mit RA Dr. Daniel Gröschl)
  • Podcast „Recht!spannend“ mit Fragen rund um das Medizinrecht und Familienrecht

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