Beteiligung an Folgekosten umstritten
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit forderte die Fraktion Die Linke die Abschaffung eines Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch, dem zufolge sich Krankenkassen dazu verpflichten, die Versicherten bei Folgekosten nach Schönheitsoperationen in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen. Betroffene sollen künftig etwa die operative Entfernung von fehlerhaften Brustimplantaten, wie zum Beispiel die von der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP), nicht mehr selber zahlen müssen. Dies wäre z.B. auch im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Der Antrag stößt aber nicht nur auf Befürworter. Ralf Kollwitz, Experte des GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)-Spitzenverbandes, führte an, dass die Regelung des Paragrafen weit auslegbar sei. Die Krankenkassen übernähmen erst mal alle Kosten für Nachbehandlungen; auch die Folgekosten der Schönheitsoperationen. Dann werde jeder Fall einzeln geprüft. Der Patient wird zu einer Beteiligung von höchstens 50 Prozent verpflichtet, was grundsätzlich als akzeptabel angesehen werde. Frauen, denen minderwertige Silikonkissen aus Frankreich implantiert wurden, werden in einer Prüfung der Kostenbeteiligung hintenangestellt. Da weder die Ärzte, noch die Patienten über die Risiken der PIP-Implantate Bescheid wussten.
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