Beteiligung an Folgekosten umstritten
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit forderte die Fraktion Die Linke die Abschaffung eines Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch, dem zufolge sich Krankenkassen dazu verpflichten, die Versicherten bei Folgekosten nach Schönheitsoperationen in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen. Betroffene sollen künftig etwa die operative Entfernung von fehlerhaften Brustimplantaten, wie zum Beispiel die von der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP), nicht mehr selber zahlen müssen. Dies wäre z.B. auch im Sinne der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC). Der Antrag stößt aber nicht nur auf Befürworter. Ralf Kollwitz, Experte des GKV (Gesetzliche Krankenversicherung)-Spitzenverbandes, führte an, dass die Regelung des Paragrafen weit auslegbar sei. Die Krankenkassen übernähmen erst mal alle Kosten für Nachbehandlungen; auch die Folgekosten der Schönheitsoperationen. Dann werde jeder Fall einzeln geprüft. Der Patient wird zu einer Beteiligung von höchstens 50 Prozent verpflichtet, was grundsätzlich als akzeptabel angesehen werde. Frauen, denen minderwertige Silikonkissen aus Frankreich implantiert wurden, werden in einer Prüfung der Kostenbeteiligung hintenangestellt. Da weder die Ärzte, noch die Patienten über die Risiken der PIP-Implantate Bescheid wussten.
weitere News zum Thema
DGBT Checkliste: Injectables & Skin Booster
Ein verfeinertes Hautbild, reduzierte Porengröße und mehr Elastizität zählen zu den zentralen Zielen moderner ästhetischer Behandlungen. Neben der klassischen Faltenreduktion... weiterlesen
TRI+: Anti-Aging ohne OP – Expertengespräch mit Raphael Weiland
Nicht jeder möchte für ein jugendliches, frisches Aussehen unter das Skalpell. Genau hier setzt TRI+ by S-thetic an: ein innovatives, wissenschaftlich fundiertes... weiterlesen
Mit dem myBody® Qualitätssiegel bieten wir Ihnen Sicherheit bei der Arzt- und Klinikwahl – durch objektive und geprüfte Qualitätskriterien. Träger des myBody® Qualitätssiegels zeichnen sich durch einen nachweislich hohen Qualitätsanspruch aus.
Mehr zum myBody® Qualitätssiegel
Zertifizierte Ärzte und Kliniken