DGPRÄC zu Siegel für Schönheitschirurgen
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) steht der Einführung eines Prüfsiegels für ästhetische Eingriffe kritisch gegenüber, zumal es mit der Aus- und -weiterbildung für Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie bereits „staatlich geprüfte Qualität“ gibt.
Prof. Dr. Germann begrüßt zwar die Bestrebungen der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin in Sachen Patientenschutz Unternehmungen zu bestreben, schätzt aber deren Vorzeichen als falsch ein. Die Einführung eines Prüfsiegels könnte zur weiteren Verwirrung der Patienten führen. Germann sieht die Gefahr, dass sich sog. Schönheitschirurgen damit „lediglich selbst … den Weg ebnen“. Schließlich ist „Schönheitschirurg“, anders als die Berufsbezeichnung „FA für Plastische und Ästhetische Chirurgie“, kein gesetzlich geschützter Facharzttitel und sagt darüber hinaus auch nichts über die fachliche Qualifikation des Arztes aus.
Die myBody Redaktion hat eine Checkliste, die Interessenten für Schönheitsoperationen bei der Suche nach dem richtigen Arzt behilflich ist. Die Checkliste zur Arztsuche finden Sie hier.
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