Die Regeln der seriösen Schönheitschirurgen
Die „Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.“ (GÄCD) bemüht sich seit vielen Jahren darum, Patientinnen und Patienten über sämtliche Bereiche der Schönheitschirurgie umfassend aufzuklären. Im Rahmen dieser Zielsetzung hat die GÄCD bestimmte Anforderungen an Schönheitschirurgen publiziert, die wiederum Patientinnen und Patienten bei der Arztwahl hilfreich sein können. Hält sich ein Arzt nämlich nicht an die von der GÄCD verfassten Punkte, kann durchaus an der Seriosität des Mediziners gezweifelt werden.
Die besagten Anforderungen wurden von der GÄCD in drei Oberpunkten zusammengefasst: Punkt eins fordert, dass Schönheitschirurgie an Kindern und Jugendlichen verboten ist, weil die jungen Körper noch nicht fertig entwickelt sind; eine Ausnahme stellen Eingriffe wie Ohrmuschelkorrekturen dar. In Punkt zwei der GÄCD-Anforderungen wird von den Ärzten der Schönheitschirurgie eine Spezialisierung gefordert. Demnach sollte sich ein Facharzt nur in einem Fachgebiet betätigen und entsprechende Eingriffe anbieten. Punkt drei der GÄCD-Anforderungen dreht sich um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Die GÄCD verlangt von ihren Mitgliedern, ausschließlich erprobte und unbedenkliche Techniken, Geräte und Materialien zu verwenden, um einen höchstmöglicher Patientenschutz zu gewährleisten.
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