Schönheits-OP: Welche Kosten übernimmt die Kasse?
Wenn man sich für einen schönheitschirurgischen Eingriff entscheidet, der allein auf ästhetischen Beweggründen beruht, müssen Patientinnen und Patienten in der Regel die Kosten dafür selbst übernehmen. Ist der Eingriff wegen eines Unfalls oder aber nach Meinung des behandelnden Arztes medizinisch notwendig, werden die Kosten für die Schönheitsoperationen in der Regel von der Krankenkasse übernommen. In diesem Fall müssen sowohl Versicherte der gesetzlichen Kassen als auch Privatversicherte gemeinsam mit dem behandelnden Arzt nachweisen, dass die Schönheitsoperationen erforderlich sind und dass es keine kostengünstigeren Maßnahmen gibt. Privatversicherte haben jedoch den Vorteil, dass sie auf Grund eines günstigen Tarifs, einfacher eine Kostenübernahme erwirken können. In jedem Fall sollten Patientinnen und Patienten, die sich um die Beteiligung der Krankenkasse bemühen, darauf achten, dass sie einen ausgearbeiteten Behandlungsplan mit allen anfallenden Kosten bei der Kasse einreichen und gegebenenfalls eine Kostenübernahmeerklärung einholen, um Überraschungen im Nachhinein zu vermeiden.
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