Schönheitsoperationen bei Minderjährigen
Die Unionsfraktion bereitet derzeit einen Antrag vor, der Schönheits-OPs bei Teenagern eingrenzt. Schönheitschirurgische Eingriffe bei unter 18-Jährigen sollen nur erlaubt werden, wenn zwei Fachärzte für Plastische Chirurgie unabhängig voneinander die Schönheitsoperation aus medizinischen Gründen befürworten. Das Anliegen der Union wird von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt unterstützt.
Ein gänzliches Verbot von Schönheitsoperationen bei Jugendlichen soll es nicht geben. Schließlich empfehlen Schönheitschirurgen aus psychischen Gründen eine Ohrenoperation zur Korrektur abstehender oder asymmetrischer Ohren bereits im frühen Kindesalter.
Dass sich laut Medienberichten pro Jahr mehr als 100.000 Jugendliche einer Schönheits-OP unterziehen, ist für die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen nicht nachzuvollziehen.
16.000 Schönheitsoperationen – fast ausschließlich Ohrenkorrekturen – führen die Mitglieder der DGPRÄC an unter 18-Jährigen durch, so die Verbandspräsidentin. In sehr seltenen Ausnahmefällen und nur nach Beratung sowie gutachtlichen Empfehlung eines Psychiaters werden starke Asymmetrien der Brüste oder Nasendeformitäten behandelt, heißt es weiter.
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