Vorsicht beim „Zahnersatz zum Nulltarif“
0.0 von 5 0
(0)

Vorsicht beim „Zahnersatz zum Nulltarif“

myBody News, 04. Oktober 2010

Anfang 2010 hat das Landgericht Essen die Aussage „Zahnersatz zum Nulltarif“ als in die Irre führend bezeichnet – und damit einer eingereichten Klage auf Unterlassung stattgegeben. Das Werbeversprechen zum Thema Zahnersatz beinhalte so viele Voraussetzungen und Einschränkungen, so das Landgericht in seiner Begründung, dass die beworbenen Leistungen von den meisten Patientinnen und Patienten nicht in Anspruch genommen werden könnten. Da in der Regel bereits kleine ästhetische Verbesserungen bezüglich Materialauswahl und Behandlung auch bei den „Schnäppchen“ kostenpflichtig sind, sollten sich Patientinnen und Patienten daher im Vorfeld der Behandlung genau über die Angebote und die tatsächlich darin enthaltenen Leistungen informieren. Ein Beispiel: Wünscht sich ein Patient statt einer herausnehmbaren Prothese den größtmöglichen Erhalt seiner natürlichen Zähne, sind das so genannte höherwertige Leistungen. Und damit Leistungen, die auch bei den vermeintlichen Billigangeboten a la „Zahnersatz zum Nulltarif“ in aller Regel nicht im Preis enthalten sind.

weitere News zum Thema

54. Jahrestagung der DGÄPC & 5. GBAM
August 2026

54. Jahrestagung der DGÄPC & 5. GBAM

Am 9. und 10. Oktober 2026 wird Rottach-Egern am Tegernsee zum Treffpunkt für Experten der ästhetisch-plastischen Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische... weiterlesen

56. Jahrestagung der DGPRÄC
August 2026

56. Jahrestagung der DGPRÄC

Vom 10. bis 12. September 2026 trifft sich die Fachwelt der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie zur 56. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische,... weiterlesen

Vorsicht beim „Zahnersatz zum Nulltarif“
0.0 von 5 0
(0)

Der myBody® Klinikfinder - Zertifizierte Ärzte und Kliniken

Wir prüfen für Sie

  • Sicherheit
  • Transparenz
  • Service