Gericht entscheidet über fachfremde Betätigung
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Gericht entscheidet über fachfremde Betätigung

myBody News, 04. Juni 2011

Das Verwaltungsgericht Münster hat jetzt entschieden, dass fachfremde Ärzte keine Behandlung mit Botox an ihren Patienten vornehmen dürfen.

 

Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht auf die Klage einer Zahnärztin reagiert. Die Frau hatte ihren Patienten jahrelang neben gesunden Zähnen auch ein faltenfreies Gesicht durch Botox verschafft. Die Kammer hatte ihr daraufhin weitere Botox-Behandlungen untersagt, da eine solche Injektion nicht von der zahnärztlichen Approbation gedeckt sei.

 

Will man sich die Falten unterspritzen lassen, sollte man möglichst zu einem Facharzt mit einer speziellen Ausbildung gehen. Viele Ärzte haben schon jahrelang Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt. Lassen Sie sich ausführlich beraten und sprechen Sie gegebenenfalls mit ehemaligen Patienten.

 

Eine Liste qualifizierter Ärzte für eine Faltenbehandlung finden Sie im myBody-Klinikfinder.

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