Krampfadern – Krankenkassen tragen Kosten
Etwa jede fünfte Frau und jeder sechste Mann in Deutschland leidet an ausgeprägten Krampfadern. Während die klassische Methode der Krampfaderentfernung, das so genannte Stripping, einen größeren Eingriff darstellt, kann sich die Lasertherapie als schonende Alternative zur effektiven Behandlung von Krampfadern erweisen. Die Kosten für Standardverfahren zur Entfernung von krankhaften Venen wie das Stripping werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wohingegen gesetzliche Krankenversicherungen zur Kostenerstattung bei sogenannten neuen Behandlungsmethoden wie der Lasertherapie in der Regel nicht verpflichtet sind.
Laut Angaben der biolitec AG übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Lasertherapie. Bereits im Jahre 2012 erweiterte die AOK Baden-Württemberg 2012 ihre Leistungen im Bereich der Lasertherapie von Krampfadern. Wann ein Lasereingriff finanziert wird, kann je nach Krankenkasse variieren. Im Vorfeld einer Behandlung sollte mit der Krankenkasse abgeklärt werden, ob die Kosten komplett, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Bei einer Kostenübernahme leiten die Krankenkassen ihre Patienten an spezielle Ärzte und kooperierende Behandlungszentren weiter.
Welche Therapie bei Krampfadern am besten geeignet ist, hängt immer von individuellen Faktoren und dem Entwicklungsstadium der Krampfadern ab. Insbesondere wenn andere Krankheiten wie Blutgerinnungsstörungen vorliegen, kann die Lasertherapie ein adäquates Verfahren darstellen. Der Eingriff ist minimal-invasiv und wird erfahrungsgemäß unter lokaler Betäubung durchgeführt werden. Mithilfe einer Punktionsnadel wird eine Lasersonde in die erkrankte Vene eingebracht und verschließt diese. Der komplette Vorgang der Lasertherapie dauert etwa bis zu eine Stunde, die Patienten sind danach relativ schnell wieder auf den Beinen.
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