Ohne Diät keine Magen-OP
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Ohne Diät keine Magen-OP

myBody News, 01. Februar 2011

Ende 2010 hat das Dortmunder Sozialgericht entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen nur dann eine Magenband-Operation gegen Fettleibigkeit bezahlen müssen, wenn sich der Patient zuvor aktiv um eine Gewichtsreduktion bemüht hat. Hierzu zählen zum Beispiel eine Veränderung des Ernährungsverhaltens, regelmäßige Bewegung bis hin zu sportlichen Aktivitäten oder die Teilnahme an einer entsprechenden Verhaltenstherapie. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind, so das Urteil des Sozialgerichtes, bestünde der Anspruch auf die Übernahme der Operationskosten durch die Krankenkasse.

 

Eine Magenverkleinerung mit einem Magenband zum Zwecke der Gewichtsreduktion gehört aktuell zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen. Das Magenband selbst ist ein circa 12 Millimeter breiter Silikonring, der in den Magen eingesetzt wird, um die Magenkapazität zu verringern, ein schnelleres Sättigungsgefühl und schließlich eine dauerhafte Reduktion des Körpergewichts zu erreichen. Obwohl das Magenband große Erfolge erzielen kann, hilft er bei einigen Patientinnen und Patienten nicht weiter. In diesem Fall kann möglicherweise ein Magenbypass Abhilfe schaffen.

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