Ohne Diät keine Magen-OP
Ende 2010 hat das Dortmunder Sozialgericht entschieden, dass gesetzliche Krankenkassen nur dann eine Magenband-Operation gegen Fettleibigkeit bezahlen müssen, wenn sich der Patient zuvor aktiv um eine Gewichtsreduktion bemüht hat. Hierzu zählen zum Beispiel eine Veränderung des Ernährungsverhaltens, regelmäßige Bewegung bis hin zu sportlichen Aktivitäten oder die Teilnahme an einer entsprechenden Verhaltenstherapie. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind, so das Urteil des Sozialgerichtes, bestünde der Anspruch auf die Übernahme der Operationskosten durch die Krankenkasse.
Eine Magenverkleinerung mit einem Magenband zum Zwecke der Gewichtsreduktion gehört aktuell zu den am häufigsten durchgeführten Eingriffen. Das Magenband selbst ist ein circa 12 Millimeter breiter Silikonring, der in den Magen eingesetzt wird, um die Magenkapazität zu verringern, ein schnelleres Sättigungsgefühl und schließlich eine dauerhafte Reduktion des Körpergewichts zu erreichen. Obwohl das Magenband große Erfolge erzielen kann, hilft er bei einigen Patientinnen und Patienten nicht weiter. In diesem Fall kann möglicherweise ein Magenbypass Abhilfe schaffen.
weitere News zum Thema
54. Jahrestagung der DGÄPC & 5. GBAM
Am 9. und 10. Oktober 2026 wird Rottach-Egern am Tegernsee zum Treffpunkt für Experten der ästhetisch-plastischen Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische... weiterlesen
Vom 10. bis 12. September 2026 trifft sich die Fachwelt der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie zur 56. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Plastische,... weiterlesen
Mit dem myBody® Qualitätssiegel bieten wir Ihnen Sicherheit bei der Arzt- und Klinikwahl – durch objektive und geprüfte Qualitätskriterien. Träger des myBody® Qualitätssiegels zeichnen sich durch einen nachweislich hohen Qualitätsanspruch aus.
Mehr zum myBody® Qualitätssiegel
Zertifizierte Ärzte und Kliniken