Schönheitsoperationen bei Jugendlichen
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Schönheitsoperationen bei Jugendlichen

myBody News, 09. August 2016
Schönheitsoperationen bei Jugendlichen

Schönheitsoperationen sind beliebter denn je. Und auch unter Jugendlichen wird der Wunsch nach Behandlungen zur Verbesserung des Aussehens immer größer. Insbesondere trifft das auf junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren zu – ein Alter, in dem sie in hohem Maße gefährdet sind, eine sogenannte Dysmorphophobie auszubilden. Dabei handelt es sich um eine Wahrnehmungsstörung in Bezug auf den eigenen Körper bzw. meist auch auf ein einzelnes Körperteil. Da diese Erkrankung primär ein psychisches Problem darstellt, empfehlen Experten keine Operation durchzuführen, da diese keine Lösung bringen können. Stattdessen kommt den Eltern eine große Verantwortung zu, die mit ihren Kinders Gespräche führen und im ausgeprägten Fall auch einen Psychologen zu Rate ziehen sollten.

Dennoch ist nicht jeder Behandlungswunsch auf Dysmorphophobie zurückzuführen. Beispielsweise sind abstehende Ohren als korrigierwürdiger Makel akzeptiert, um die Kinder und Jugendlichen vor Hänseleien zu schützen. Laut Zahlen der DGPRÄC (Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie) ist die Ohren-OP mit 87 Prozent die am häufigsten durchgeführte Schönheitsoperation bei Minderjährigen. Bei unter 14 Jahren übernehmen sogar meist die Krankenkassen die Kosten für die Ohrenkorrektur. Gynäkomastie-Behandlungen bei minderjährigen Jungen, also Brustverkleinerungen bei einer ausgeprägten männlichen Brust, machen gerade mal vier Prozent aus. Die Anzahl der Operationen, zur Entfernung der Schweißdrüsen bei übermäßigen Schwitzen liegt unter 2,5 Prozent.

Auch wenn der Anteil von Minderjährigen im Verhältnis zur Gesamtanzahl durchgeführter Schönheits-OPs immer noch weniger als ein Prozent ausmacht, gibt es Befürworter für ein Gesetz, das solche ästhetischen Korrekturen für unter 18-jährige verbietet. Korrekturen von Fehlbildungen oder entstellenden Unfallfolgen sollen vom Verbot ausgeschlossen werden. Die Fachverbände sehen für das geforderte gesetzliche Verbot aufgrund der geringen Zahlen kaum Bedarf.

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