DGPRÄC - Deutsche Gesellschaft der
 Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V.
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DGPRÄC Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e.V.

Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) vertritt seit über 50 Jahren die Interessen der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie in Deutschland. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es das Ziel der DGPRÄC, die Plastische Chirurgie als Fachgebiet zu erhalten und stetig weiterzuentwickeln.

54. Jahrestagung der DGPRÄC 2024

Bevorstehende Veranstaltunge

54. Jahrestagung der DGPRÄC vom 03. – 05. Oktober 2024 in Düsseldorf

weitere Informationen zur 54. Jahrestagung der DGPRÄC

Ziele

Die Ziele und Aufgaben der DGPRÄC umfassen unter anderem die folgenden Punkte:

  1. Weiterentwicklung der Plastischen Chirurgie als selbstständiges Fach der Chirurgie.
  2. Förderung der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie in Wissenschaft und Praxis. Außerdem das Führen eines interdisziplinären Dialogs mit anderen Fachgesellschaften.
  3. Optimierung der Qualität in der Weiterbildung. Die DGPRÄC verfolgt diese Ziele im Rahmen der europäischen und nationalen Leitlinien.
  4. Vertretung der allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie innerhalb der deutschen Ärzteschaft, in Politik und Medien.
Initiative: Kennzeichnungspflicht Online-Bilder

Initiative: Kennzeichnungspflicht Online-Bilder

Die drei großen Fachgesellschaften DGÄPC, DGPRÄC und VDÄPC, die Fachärzt*innen für Plastische und Ästhetische Chirurgie vertreten, fordern eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial. Dies betrifft sowohl Fotos, die durch Bildbearbeitungssoftware verändert wurden, als auch solche, die mithilfe von KI generiert wurden. Eine entsprechende Petition wurde eingereicht, die eine gesetzliche Regelung in Deutschland fordert, ähnlich den bereits bestehenden Gesetzen in Norwegen, Israel und Frankreich.

Mehr lesen: Kennzeichnungspflicht digital bearbeiteter Bilder

Die Sektionen der Plastischen Chirurgie

Eingriffe aus dem Bereich der Plastischen Chirurgie haben die Verbesserung oder Wiederherstellung der Körperform (oder von Körperfunktionen) zum Ziel. Die Gründe für so eine Art Eingriff können entweder rein ästhetisch, rein funktional oder eine Mischung aus beiden Indikationen sein. Es gibt daher vier Hauptrichtungen der Plastischen Chirurgie:

  • Rekonstruktive Chirurgie: Die Rekonstruktive Chirurgie wird notwendig, wenn Form und Funktion des Körpers wiederhergestellt werden müssen. Etwa nach einem Unfall, einer Krebsoperation (zum Beispiel die Brustrekonstruktion), bei angeborenen Fehlbildungen, oder auch geschlechtsangleichende Operationen bei transsexuellen Menschen.
  • Verbrennungschirurgie: Die Verbrennungschirurgie beschäftigt sich mit verbrühter, verbrannter oder verätzter Haut. Leichte (erstgradige oder oberflächlich zweitgradige) Verbrennung verheilen meist von selbst, schwerere Verbrennungen (tief zweitgradig und drittgradig) benötigen hingegen plastisch-chirurgische Hilfe.
  • Handchirurgie: Die Hand ist ein äußerst kompliziertes Organ, in dem Knochen, Gelenke, Sehnen und Nerven optimal zusammenarbeiten müssen. Für unseren Alltag ist sind die Hände – und ihre Funktionalität – essenziell. Sind sie verletzt oder erkrankt, bietet die Plastische Chirurgie Möglichkeiten des Gewebeersatzes (z.B. Hauttransplantation) und ermöglicht durch den Einsatz von mikrochirurgischen Techniken die Rekonstruktion von feinsten Nerven und Gefäßen.
  • Ästhetische Chirurgie: Unzufriedenheit mit dem eigenen Aussehen resultiert oftmals in mangelndem Selbstvertrauen und Minderwertigkeitsgefühlen. Mithilfe modernster Operationsmethoden können heute Korrekturen an fast jedem Körperteil durchgeführt werden. Die Spitzenreiter in Bezug auf Nachfrage und Anzahl an durchgeführten OPs sind Brustvergrößerungen, Bruststraffungen, Nasenkorrekturen, aber auch Ohrkorrekturen (zum Beispiel bei abstehenden Ohren häufig schon im Kindesalter). Ästhetisch-plastische Eingriffe werden immer unauffälliger: Nach Möglichkeit kommen minimalinvasive Techniken zum Einsatz, die Narbenbildung soll so wenig sichtbar wie möglich sein.

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Geschichte der DGRÄC

Am 16. Oktober 1968 wurde die „Vereinigung der Deutschen Plastischen Chirurgen“ (VDPC) von elf Chirurgen gegründet. Sie verfolgten mit dieser neuen wissenschaftlichen Gesellschaft die Absicht, die Plastische Chirurgie als „Monospezialität“ mit eigener fachärztlicher Weiterbildung zu etablieren. Ein Meilenstein wurde 1978 erreicht: Die Plastische Chirurgie wurde als offizielles Teilgebiet der Plastischen Chirurgie anerkannt. Den Titel „Chirurg – Plastische Chirurgie“ durften Ärzte nun führen, wenn sie nach der Ausbildung zum Chirurgen eine zweijährige Weiterbildung absolvierten. 1992 wurde schließlich der „Facharzt für Plastische Chirurgie” eingeführt. Dafür ist eine vierjährige Weiterbildung nach der zweijährigen Basisweiterbildung zum Chirurgen vorgesehen. 2005 wurde die Facharzt-Bezeichnung in „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ umbenannt. In diesem Jahr bekam auch die VDPC einen neuen Namen: Sie heißt von nun an „Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen“ (DGPRÄC). 2018 wurde eine neue Musterweiterbildungsordnung erlassen, die den entsprechenden Facharzttitel nun auf „Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ erweitert.

Weiterbildung für Ärzte

Schon zu Gründungszeiten war die feste Absicht der Gesellschaft, die Weiterbildung innerhalb der Plastischen Chirurgie zu ermöglichen, zu fördern und aktiv mitzugestalten. Heute bietet die DGPRÄC etwa 100 Weiterbildungskurse im Jahr an, die nur von assoziierten Mitgliedern (Ärzten in der Aus- und Weiterbildung) belegt werden können.

Mitglieder der DGPRÄC

Die DGPRÄC ist die offizielle Vertretung der Plastischen Chirurgie in Deutschland. Für eine ordentliche Mitgliedschaft in der DGPRÄC ist der Facharzt für Plastische (und Ästhetische) Chirurgie obligatorisch. Dieser muss in Deutschland erworben, oder von einer deutschen Landesärztekammer anerkannt worden sein. Die Mitglieder verpflichten sich zum Einhalten eines Verhaltenskodex. Dieser besagt beispielsweise, dass nur wissenschaftlich fundierte Heilmethoden eingesetzt werden dürfen, Berufsrechtliche Regelungen eingehalten werden müssen und bei schwierigen medizinischen Fällen zusätzlicher Rat einzuholen ist.

Mitglieder der DGPRÄC im Gespräch

Vorstand der DGPRÄC


Präsident: Prof. Dr. Henrik Menke
Vizepräsident: Univ.-Prof. Dr. Marcus Lehnhardt
Sekretär: Prof. Dr. Ulrich Kneser
Schatzmeister: Prof. Dr. Christoph Heitmann
„Past President“: Univ.-Prof. Dr. Dr. Prantl
Gründung: 1968
Mitglieder: 2.000

Kontakt:

Deutsche Gesellschaft der
 Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V.
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstraße 58-59
10117 Berlin
Telefon: 030/28 00 44 50
E-Mail: info@dgpraec.de

www.dgpraec.de

Vergangene Veranstaltungen

53. Jahrestagung der DGPRÄC, 27. Jahrestagung der VDÄPC vom 14. – 16. September 2023 in Heidelberg

weitere Informationen zur 53. der DGPRÄC und zur 27. Jahrestagung der VDÄPC

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