Zusatzversicherung für Schönheitsoperationen
In der Regel übernimmt die Krankenkasse, ob gesetzlich oder privat, nur dann die Kosten für einen schönheitschirurgischen Eingriff, wenn es aus gesundheitlichen oder aus psychischen Gründen vonnöten ist. Alle, die sich aus ästhetischen Aspekten für Schönheitsoperationen entscheiden, müssen die Kosten selbst tragen; und das können manchmal mehr werden als anfänglich angenommen: Neben den Kosten für die Schönheitsoperationen selbst, waren Patientinnen und Patienten bis vor einigen Jahren auch dann finanziell auf sich allein gestellt, wenn nach dem operativen Eingriff auf Grund von Komplikationen weitere Behandlungen notwendig wurden. Ein Beispiel: Nach einer Brustvergrößerung kann es, auch erst mehrere Jahre später dazu kommen, dass sich Kapselfibrosen bilden. Kapselfibrosen sind harte, teilweise schmerzhaften Kapseln aus Bindegewebe, die zu einer starken Verformung der Brust führen können. In manchen Fällen ist eine erneute Operation und ein Austauschen der Implantate der einzige Ausweg. Dank der Folgekostenversicherungen für kosmetische Behandlungen, die sich seit einigen Jahren auf dem Versicherungsmarkt etablieren, müssen Patientinnen einer Brustvergrößerung diese oder ähnliche Kosten nicht mehr selbst stemmen.
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