Ärztetest zur Beratung vor Schönheits-OPs
Ein ästhetisches, jugendliches und vitales Aussehen ist für Viele ein erstrebenswertes Ideal. Neben einer gesunden Lebensweise und sorgfältigen Körperpflege bieten Schönheitsoperationen die Möglichkeit, dieses Ideal zu erreichen – und viele nutzen diese Option. Leider sind Beratung und Qualität der Behandlungen nicht immer zufriedenstellend, wie ein aktueller Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) aus Wien zeigt.
Einem Eingriff durch den Ästhetisch-Plastischen Chirurgen sollte immer ein Beratungsgespräch vorangehen. Die Informationspflicht dem Patienten gegenüber ist gesetzlich vorgeschrieben. Vor der Behandlung muss demnach umfassend über die Operation und mögliche Risiken aufgeklärt werden. Hinzu kommen eine gründliche Anamnese sowie ein Gespräch über die Motivation des Eingriffes. Der ärztlichen Beratung kommt ein hoher Stellenwert zu, da diese maßgeblich dazu beiträgt, Komplikationen zu vermeiden und ein für den Patienten zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. Aus diesem Grund testete der VKI die Qualität der Beratung in fünf österreichischen Bundesländern. Zwei Testpersonen ließen sich von 15 Ärzten zu beliebten ästhetischen Eingriffen beraten. Das Ergebnis fiel eher nüchtern aus. Lediglich drei Arztpraxen erhielten eine „gute“, fünf eine „durchschnittliche“ und sieben eine „weniger zufriedenstellende“ Gesamtbewertung.
Da es im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie keine einheitlichen Standards gibt, ist es hier besonders wichtig, die „Spreu vom Weizen“ zu trennen. Die Qualität der Beratung kann dabei ein hilfreiches Kriterium sein. Eine professionelle Beratung berücksichtigt u.a. folgende Punkte: Methoden und Alternativen, Behandlungsablauf und Risiken. Darüber hinaus werden die Gesamtkosten der Operation, die sich individuell nach den körperlichen Voraussetzungen richten, festgelegt und OP-Ergebnisse anhand von Vorher-Nachher-Bildern visualisiert. Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch handelt es sich um eine ärztliche Dienstleistung, die in Deutschland kostenpflichtig ist. Teilweise wird die Gebühr, die meist zwischen 50 Euro und 80 Euro beträgt, bei der Durchführung einer Behandlung verrechnet.
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