Brustimplantate: Was zahlt die Krankenkasse?
Wenngleich der Wunsch nach einem perfekten Busen bei vielen Frauen sehr stark ist, sollten die möglichen Komplikationen einer schönheitsmedizinischen Brustvergrößerung nicht außer Acht gelassen werden. Brustimplantate können, wenngleich in seltenen Fällen, verrutschen, und eine Wiederherstellung der Brust nötig werden. Falls diese Situation eintritt, sollten sich Frauen darüber klar sein, dass sie einen Großteil der Kosten dieser Brustvergrößerung selbst tragen müssen. So urteilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz im Herbst 2010 in einem entsprechenden Verfahren einer klagenden Patientin. Demnach müssen die Krankenkassen ausschließlich dann die Entfernung des alten Implantates übernehmen, wenn es ein gesundheitliches Risiko darstellt. Die Kosten für eine erneute Brustvergrößerung und entsprechende Implantate, welche lediglich der optischen Wiederherstellung der Brust dienen und keinen gesundheitsbedingten Grund haben, müssen jedoch nicht die Kassen, sondern die Patientinnen selbst tragen, so dass Urteil des LSG (Az.: L 5 KR 59/10).
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