Kein Anspruch auf neue Brustimplantate
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Kein Anspruch auf neue Brustimplantate

myBody News, 14. Januar 2016
Kein Anspruch auf neue Brustimplantate

Nach einer Brustvergrößerung oder –rekonstruktion mit Implantaten können die unterschiedlichsten Ursachen einen Implantatwechsel erforderlich machen. Neben ästhetischen Gründen bezüglich Brustgröße und -form, ist die Kapselkontraktur eine der Hauptursachen für den Implantatwechsel. Die Kosten für einen Implantatwechsel werden von verschiedenen individuellen OP-Kriterien wie dem Aufwand, Umfang und der OP-Indikation sowie verschiedenen regionalen Faktoren bestimmt. Doch inwieweit beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an einer Kostenübernahme sofern der Eingriff medizinisch begründet ist?

Zunächst muss unterschieden werden zwischen einer reinen Implantatentfernung und einem tatsächlichen Austausch und Ersatz der Brustimplantate. In der Regel sind lediglich die OP-Kosten zur Entfernung der alten Brustimplantate unter Kostenbeteiligung des gesetzlich Versicherten von der Kasse zu übernehmen. Für den Implantatwechsel gibt es bis heute keine klare Gesetzgebung – erfahrungsgemäß muss die Patientin für die Kosten selbst aufkommen. Laut SGB V, Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung, haben gesetzlich Versicherte den Anspruch auf eine Krankenbehandlung, sofern diese dazu dient eine Krankheit zu erkennen und zu heilen, die Beschwerden zu lindern und eine Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustandes abzuwenden. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist demnach nur möglich wenn die Heilung einer Krankheit wie der Kapselfibrose angestrebt wird. Die „Heilung“ ist mit der fachgerechten Entfernung der Implantate bereits gegeben, der Ersatz der Implantate ist laut SGB V rein ästhetisch begründet.

In jedem Fall muss die gesetzliche Krankenkasse bei der Festlegung der Selbstbeteiligungssumme für eine Implantatentfernung die finanzielle Situation der Patientin berücksichtigen, um die dadurch bedingte finanzielle Belastung gegebenenfalls zu verringern. Ist der Wiederaufbau der Brust ursprünglich aufgrund einer Erkrankung wie Brustkrebs von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert worden, ist auch die Kostenübernahme eines Implantatwechsels üblich.

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