Kostenübernahme für Hautstraffung nicht garantiert
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Kostenübernahme für Hautstraffung nicht garantiert

myBody News, 13. März 2013

Operative Hautstraffungen an Bauch, Armen und Beinen sind häufig nachgefragt, wenn nach einem großen Gewichtsverlust überschüssige Hautlappen zurückbleiben, die die Betroffenen stark beeinträchtigen. Nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch, weil sich unter der hängenden Haut Ekzeme oder Pilze bilden können.

 

Eine medizinische Indikation für die Hautstraffung liegt jedoch nicht zwangsläufig vor, weshalb die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für den Eingriff nicht immer tragen muss. Laut einen sozialgerichtlichen Urteil vom Dezember 2012 sind Hautüberschüsse nach einer starken Gewichtsabnahme keine behandlungsdürftige Krankheit, welche die Körperfunktionen belastet. Mit den Hautlappen einhergehende Hauterkrankungen seien vom Dermatologen zu behandeln; wenn die Betroffenen psychisch unter ihrem Aussehen leiden, sei eher auf Mittel der Psychotherapie zurückzugreifen als beispielsweise auf eine Bauchstraffung.

 

Weiterführende Informationen

Hautstraffung - Die Behandlung im Überblick

Hautstraffung Kosten - Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bauchstraffung - Straffer Bauch und neues Lebensgefühl

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