Neuer Gesetzenfwurf für Vaterschaftstests
Justziministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutschen Männer erlaubt, ihre Vaterschaft zu testen. Bisher war die Durchführung eines Vaterschaftstest mit größeren Schwierigkeiten verbunden.
Derzeit muss ein Mann, der einen Vaterschaftstest entgegen des Willens der Familie vornehmen lassen will, eine sog. Anfechtungsklage erheben. Stellt sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist, so gewinnt er zwar den Prozess, verliert aber gleichzeitig das Sorgerecht für das Kind.
Mit dem neuen Gesetzentwurf dürfen die Männer von Mutter und Kind die Abgabe von Genmaterial für einen Vaterschaftstest verlangen. Wird der Wunsch verweigert, kann die Abgabe durch ein Familiengericht angeordnet werden, allerdings nur wenn das Kind keine schwer- wiegenden Nachteile erleiden würde.
Nach wie vor ist die Durchführung heimlicher Gentests illegal.
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