Vaterschaftstest - rechtliche Grundlagen bei einem Vaterschaftstest
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Vaterschaftstest Rechtliche Grundlagen

Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist es seit Februar 2010 verboten, heimliche Tests durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Dieses Verbot bestand schon zuvor, war aber nie so detailliert geregelt, wie durch das GenDG. Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz die Aufklärung und die Einwilligung aller betroffenen Personen vor der Durchführung einer Vaterschaftsanalyse zur Pflicht gemacht. Ein Test darf nicht ohne das Wissen der Mutter eines minderjährigen Kindes durchgeführt werden. Die Zustimmung für die Untersuchung eines Kindes müssen alle Sorgeberechtigten erteilen.

Leicht übersehen wird außerdem der Umstand, dass durch das Gesetz nun nicht mehr nur das durchführende Labor mit einer Strafe belegt, wenn heimliche Vaterschaftstests durchgeführt werden. Der Auftraggeber handelt ebenso illegal, wenn er einen solchen Test durchführen möchte, und zwar unabhängig davon, wo sich das Labor befindet, das seinen Auftrag annimmt. So verstößt ein deutscher Staatsbürger, der Proben für einen heimlichen Test zum Beispiel nach Österreich sendet, gegen das Gesetz und macht sich strafbar.

Bei einer Suche im Internet fallen Labore auf, die heimliche Abstammungstests aus dem Ausland anbieten. Hier müssen dringend die Implikationen beachtet werden, bevor ein Vaterschaftstest im Ausland beauftragt wird. Neben der Tatsache, dass das GenDG diese Tests verbietet, sollte ebenso beachtet werden, das ein ausländisches Labor in einem möglichen Rechtsstreit von Deutschland aus nur schwer zu belangen ist.

PD Dr. Rolf Burkhard - Vaterschaftstest Gesetz

Expertenwissen

Experten-Interview

mit PD Dr. Burkhard Rolf, Eurofins Medigenomix

myBody: Herr Dr. Rolf, im Februar 2010 trat das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Es werden dadurch heimliche Vaterschaftstests verboten. Was ist sonst neu an diesem Gesetz?

Dr. Rolf: Nicht nur ein durchführendes Labor, sondern auch der Auftraggeber macht sich nun strafbar, wenn ein heimlicher Test durchgeführt wird. Heimliche Vaterschaftstest lagen vor dem Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes in einer rechtlichen Grauzone. Viele Labore haben diese Tests angeboten und viele zweifelnde Väter konnten ohne Wissen der Mutter Tests in Auftrag geben. Dies ist jetzt durch das neue Gesetz eindeutig verboten. Eine Untersuchung ist nur noch dann erlaubt, wenn alle also der mögliche Vater, die Mutter und auch das Kind, dem Test schriftlich zustimmen.

myBody: Aber, wie kann ein möglicherweise noch kleines Kind ein solche Entscheidung treffen?

Dr. Rolf: Auch diese Frage hat der Gesetzgeber geregelt. Minderjährigen Kindern soll der Test durch die sorgeberechtigten Eltern verständlich gemacht werden. Alle für das Kind sorgeberechtigten Personen müssen dann für das Kind der Untersuchung zustimmen.

myBody: Was würde passieren, wenn trotzdem heimliche Tests durchgeführt werden?

Dr. Rolf: Sowohl der Auftraggeber eines heimlichen Tests als auch das Labor machen sich strafbar und riskieren mindestens eine Geldstrafe. Gleiches gilt für den Fall, dass man die Proben ins Ausland versendet. Auch dann macht sich der Auftraggeber in Deutschland strafbar.

myBody: Kann eine Mutter ihre Zustimmung zu einem Vaterschaftstest verweigern?

Dr. Rolf: Das ist in der Tat die Frage, die viele mögliche Väter bewegt. Aber auch für diesen Fall hat der Gesetzgeber schon vor dem Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes gesorgt. Sollte die Mutter, das Kind oder aber auch ein möglicher Vater die Durchführung eines Tests verweigern, so kann man durch ein Gericht die Zustimmung ersetzen lassen. Dies ist im BGB § 1598a geregelt.

Eurofins Medigenomix

Vaterschaftstest - rechtliche Grundlagen bei einem Vaterschaftstest
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