Vaterschaftstest Rechtliche Grundlagen
Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist es seit Februar 2010 verboten, heimliche Tests durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Dieses Verbot bestand schon zuvor, war aber nie so detailliert geregelt, wie durch das GenDG. Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz die Aufklärung und die Einwilligung aller betroffenen Personen vor der Durchführung einer Vaterschaftsanalyse zur Pflicht gemacht. Ein Test darf nicht ohne das Wissen der Mutter eines minderjährigen Kindes durchgeführt werden. Die Zustimmung für die Untersuchung eines Kindes müssen alle Sorgeberechtigten erteilen.
Leicht übersehen wird außerdem der Umstand, dass durch das Gesetz nun nicht mehr nur das durchführende Labor mit einer Strafe belegt, wenn heimliche Vaterschaftstests durchgeführt werden. Der Auftraggeber handelt ebenso illegal, wenn er einen solchen Test durchführen möchte, und zwar unabhängig davon, wo sich das Labor befindet, das seinen Auftrag annimmt. So verstößt ein deutscher Staatsbürger, der Proben für einen heimlichen Test zum Beispiel nach Österreich sendet, gegen das Gesetz und macht sich strafbar.
Bei einer Suche im Internet fallen Labore auf, die heimliche Abstammungstests aus dem Ausland anbieten. Hier müssen dringend die Implikationen beachtet werden, bevor ein Vaterschaftstest im Ausland beauftragt wird. Neben der Tatsache, dass das GenDG diese Tests verbietet, sollte ebenso beachtet werden, das ein ausländisches Labor in einem möglichen Rechtsstreit von Deutschland aus nur schwer zu belangen ist.
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