Schönheits-OP-Verbot bei Jugendlichen
Schönheitsoperationen bei Jugendlichen? Das muss verboten werden, sind sich aktuell Union und SPD einig. Die große Koalition plant die Einführung eines Präventionsgesetzes, dass Minderjährigen nicht erlaubt, sich aus ästhetischen Gründen unters Messer zu legen, wenn keine medizinische Indikation vorliegt. Bislang gibt es diese Altersbeschränkung nicht. Solange die Erziehungsberechtigten zustimmen, können sich Jugendliche hierzulande schönheitschirurgisch behandeln lassen.
Nach früheren Angaben der Union werden rund zehn Prozent aller kosmetischen Eingriffe bei unter 20-Jährigen vorgenommen. Eine Umfrage der DGPRÄC (Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen) zeigte, dass 2011 lediglich 1,16 Prozent der ästhetischen Eingriffe durch Plastische und Ästhetische Chirurgen an Minderjährigen durchgeführt worden seien. Und auch 2012 sei die Quote laut DGPRÄC nicht viel höher.
Der häufigste Eingriff bei Minderjährigen ist die Korrektur von abstehenden Ohren. Dieses Problem kann bei Kindern und Jugendlichen einen großen Leidensdruck erzeugen. Insofern lehnte die VDÄPC (Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen; Tochtergesellschaft der DGPRÄC) bereits Anfang 2012, als die ersten Stimmen des Bundestages dies forderten, ein generelles Verbot von „Schönheitschirurgie“ an Patienten unter 18 Jahren ab. Vielmehr sollte man im Einzelfall „sehr verantwortungsvoll prüfen, ob eine Operation sinnvoll ist und ob die Risiken eines solchen Eingriffs in seiner ganzen Tragweite von einem Jugendlichen erfasst werden können.“, konstatierte Prof. Dr. Wolfgang Gubisch (Präsident der VDÄPC).
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