Schönheitsoperationen unterliegen Werbeverbot
Eine Diskothek in Celle darf nicht, das als Unterhaltungsmaßnahme geplante Gewinnspiel für eine Brust-OP durchführen. So lautet das Urteil der Wettbewerbszentrale, die mit ihrer Abmahnung abermals auf das Werbeverbot von Schönheitsoperationen in Deutschland sowie die Unzulässigkeit von Preisausschreiben und Verlosungen für Operationen allgemein hinweisen.
Unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“ wollten die Diskothekbetreiber einen Wettkampf veranstalten, in dem sich zehn Kandidatinnen durch das Bestehen von ominösen Partyspielen ihre Brustvergrößerung oder wahlweise auch eine Brustverkleinerung erspielen konnten. Die Gewinnerin von Luftballonbrüste-Zerbeisen, Bodypainting williger Partygäste und Karaoke-Singen wäre dann per Limousine an einem festgelegten Termin ins polnische Posen chauffiert wurden und hätte sich dort der Brustoperation ihrer Wahl unterzogen. Darüber hinaus wäre sie zu einem Fotoshooting verpflichtet gewesen. Die Bilder der Siegerin mit dem neuen Busen hätte dann jeder im Diskothek-Flyer bewundern können.
Nach Bekanntwerden dieser reißerischen Werbemaßnahme wurden Proteste von vielen Seiten laut. Die Herunterspielung der weitreichenden Konsequenzen und auch Risiken ästhetischer Eingriffe erreiche mit diesem unfassbaren Marketing-Gag ihren vorläufigen Höhepunkt, urteilt beispielsweise Prof. Dr. Christian Gabka, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen, der Tochter der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). "Der Bewerb vermittelt ein Schmuddel-Image, das dem Niveau eines seriösen medizinischen Eingriffs niemals gerecht wird".
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