Tattoo Entfernung künftig nur noch durch Ärzte
Die dauerhafte Verzierung von bestimmten Körperstellen ist zweifelsfrei ein anhaltender Trend. Den Körper als Kunstwerk zu nutzen ist oft von langer Hand geplant, manchmal aber auch nur eine spontane Entscheidung. So schnell wie ein Tattoo gestochen werden kann, so schnell lässt es sich auch wieder bereuen. Für die Tattoo Entfernung konnte man bisher einen Tatöwierer oder ein Kosmetikstudio seines Vertrauens aufsuchen. Das ist bald nicht mehr möglich. Tattoo Entfernungen dürfen ab Ende 2020 nur noch von Ärzten durchgeführt werden.
Eine Verordnung, die im Herbst vom Bundeskabinett vorgelegt wurde sieht vor, dass in Deutschland künftig nur noch Ärzte, genauer gesagt nur Dermatologen und Plastische Chirurgen, die eine entsprechende Schulung nachweisen können, mittels Laser Tätowierungen entfernen dürfen. Diese Entscheidung beruht auf einer Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Bei der Entfernung einer Tätowierung mittels Laser werden die Farbteilchen des Tattoos in winzige Partikel zerbrochen, die anschließend vom Körper abtransportiert werden. Allerdings können dabei giftige Spaltprodukte entstehen und es besteht das Risiko von Verbrennungen, Pigmentstörungen und allergischen Reaktionen.
Aus diesen Gründen ist eine „fachärztliche Expertise“ notwendig. Behandlungen, bei denen die Epidermis verletzt wird, dürfen künftig nur noch von geschulten Fachärzten durchgeführt werden. Das gilt auch, wenn die Laserbehandlung aus kosmetischen Gründen erfolgt – hier ist ebenfalls für die Durchführung die fachärztliche Expertise erforderlich.
Je nach Größe des Tattoos können pro Sitzung 80 bis 500 Euro für eine Tattoo Entfernung mit Laser anfallen.
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