Warnung vor Billigangeboten aus dem Netz
Durch vermehrte Anti-Aging-Billigangebote im Internet sprach das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen im April 2010 eine diesbezügliche Warnung aus. Konkreter Anstoß war ein Angebot von vermeintlicher Hyaluronsäure – einem, nach näheren Untersuchungen, funktionslosen Mittel, bei dem schlimmere Folgen, so das Gesundheitsministerium, nicht ausgeschlossen werden könnten.
Damit Patientinnen und Patienten sicher gehen können, dass sie mit einem geprüften und sicheren Mittel zur Faltenunterspritzung behandelt werden, rät die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD) dazu, sich vor der Behandlung mit Hyaluronsäure oder Botox beim behandelnden Arzt zu informieren, ob die Inhaltsstoffe auf ihre Sicherheit und Funktionalität geprüft wurden. Zu prüfen sei es laut GÄCD auch, wo der behandelnde Arzt das Mittel zur Faltenunterspritzung erworben hat. Denn bezüglich des Erwerbs von Botox und Co. gibt es in Deutschland strenge Regeln: Das Arzneimittelgesetz, Paragraph 43-45, schreibt vor, dass eine deutsche Apotheke als Vertriebsweg für verschreibungspflichtige Medikamente genutzt werden muss. Denn schließlich könnten die Hersteller von Mitteln wie Hyaluronsäure und Botox, so begründet sie GÄCD diese Regel, nur für direkt bei ihnen bestellte Präparate Garantien übernehmen.
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