Bonusheft
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen wurde 1989 das so genannte Bonusheft eingeführt, das als zahnärztlicher Vorsorge- und Anspruchsnachweis auf erhöhte Leistungen der Krankenkasse zum Zahnersatz gilt.
Das Bonusheft erhalten sowohl der gesetzlich Versicherte als auch dessen mitversicherte Familienangehörige. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Zuschuss für vertragszahnärztliche Versorgungen wie beispielsweise Brücken. Sind in dem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert, erhöht sich dieser Zuschuss für die regulären Vertragsleistungen.
Bonusheft spart Geld
Das Bonusheft sollte regelmäßig zu den Kontroll- oder Prophylaxe-Terminen mitgeführt und vorgezeigt werden. Ist zum Beispiel bei gesetzlich Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über eine Dauer von fünf Jahren mindestens ein Untersuchungstermin pro Jahr dokumentiert, erhöht sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung um 20 Prozent. Bei regelmäßigen Einträgen im Bonusheft über einen Zeitraum von zehn Jahren zahlt die Krankenversicherung einen weiteren Bonus von zehn Prozent auf den Festzuschuss für Zahnersatz.
Mit regelmäßigen Vorsorgeterminen beim Zahnarzt und dem Bonusheft können Patienten ihren eigenen Anteil an Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder herausnehmbaren Prothesen deutlich senken.
Weiterführende Informationen
Füllungen und Inlays - Effektive Versorgung bei Zahndefekten
Kronen - Schutz durch Überkronung
Brücken - Wiederherstellung von Funktion und Ästhetik
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