Gebührenordnung für Zahnärzte
Die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, regelt die zahnärztlichen Leistungen eines Zahnarztes, der Privatpatienten betreut. Da die Mehrzahl aller Patienten über die gesetzliche Krankenkasse versichert ist, kommt die Gebührenordnung für Zahnärzte nur in den wenigsten Fällen zum Tragen.
Nach Erlassung der Gebührenordnung für Zahnärzte im Jahr 1987 wurde nach langjährigen Beschwerden der Zahnärzteschaft, die einen Inflationsausgleich forderten, 2007 der Entwurf einer Neufassung der GOZ vom Gesundheitsministerium vorgelegt. Die vorgelegte Fassung wurde von der Bundeszahnärztekammer abgelehnt. Diese fordert eine völlige Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte und damit einen Leistungskatalog, der sich an den Erfordernissen der modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde orientiert. Statt der GOZ möchte die Zahnärzteschaft eine „Honorarordnung für Zahnärzte“ (HOZ).
Die Gebührenordnung für Zahnärzte gilt nur für Privatzahnärzte
Nur Zahnärzte, die ausschließlich Privatpatienten betreuen, rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. Dabei besteht immer ein Behandlungsvertrag zwischen Zahnarzt und Patienten, welcher regelt, dass die private Krankenversicherung (PVK) für den Patienten verantwortlich ist. Entsteht ein Streitfall mit der PKV, weil diese bestimmte Leistungen nicht begleichen will, betrifft das den Zahnarzt demnach nicht. Dennoch unterstützen viele Zahnärzte ihre Patienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der PKV, um diese nicht zu verlieren. Aufgrund der Komplexität der Gebührenordnung für Zahnärzte sind Patienten meist überfordert und auf Hilfe angewiesen.
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