
Osteotomie
Osteotomie bedeutet die Durchtrennung bzw. Entfernung eines Knochenteils mittels Säge, Knochenmeißel oder Fräse – heutzutage auch mittels Ultraschall. In der Zahnheilkunde wird eine Osteotomie in der Regel zur Entfernung eines nicht in der Zahnreihe stehenden Zahnes oder Wurzelresten durchgeführt. Auch bei sonstigen komplizierten Zahnentfernungen kann eine Osteotomie notwendig werden. Vor allem bei der Extraktion von Weisheitszähnen ist eine Osteotomie nicht selten, da diese oftmals ganz oder teilweise im Knochen feststecken. Dies kann auf Dauer Schmerzen und Entzündungen verursachen.
Osteotomie erfordert eine örtliche Betäubung
Eine Osteotomie setzt immer die temporäre Eröffnung der bedeckenden Mundschleim- und Knochenhaut voraus. Aus diesem Grund ist eine örtliche (lokale) Betäubung erforderlich. Mittels Spritze wird das zu operierende Gebiet gefühllos gemacht. Anschließend kann der Zahnchirurg (Oralchirurg) die Osteotomie durchführen. Mit rotierenden Instrumenten wird die Knochensubstanz abgetragen. Anschließend wird die Wunde durch Nähte verschlossen.
Liegen komplizierte Zahndefekte vor oder sollen mehrere Weisheitszähne gleichzeitig entfernt werden, kann in einigen Fällen eine Vollnarkose notwendig sein. Nach einer Osteotomie sollte die Wunde gekühlt werden. In der Regel regeneriert sich das Zahnfleisch innerhalb weniger Tage nach dem Eingriff.
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