Besserer Patientenschutz bei Schönheitseingriffen ab 2021

Ab dem 01.01.2021 sollen PatientInnen besser vor unsachgemäßen Schönheitseingriffen mit Geräten geschützt werden. Dazu wurde die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) überarbeitet. Im Klartext bedeutet die neue NiSV, dass nur noch besonders geschulte Ärzte sogenannte "Energy-Based-Devices (EBD)", also z.B. Lasergeräte zur Tattooentfernung, Hautstraffung sowie Gesäßentfernung oder Blitzlampen, anwenden dürfen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es jedoch: KosmetikerInnen die Ihre Sach- und Fachkunde, also eine geregelte Ausbildung, Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren und eine spezielle Zusatzausbildung, bis zm 31.12.2021 nachweisen, dürfen auch weiterhin Behandlungen zur Haarentfernung durchführen.
Ab dem 26.05.2021 wird außerdem die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte (MDR) zu geltendem Recht. Die MDR legt die Produktqualität von Materialien wie Fillern und Geräten fest und soll diese dadurch verbessern. Ab 2021 müssen Volumenfiller wie Hyaluronsäure für die Faltenunterspritzung sowie Lasergeräte eine medizinische CE-Kennzeichnung aufweisen. Diese erkennt man an an vier Zahlen hinter den Buchstaben CE (zum Beispiel CE1234).
2021 wird folglich sowohl die Ausbildung von Anwendern von Schönheitseingriffen verbessert als auch die Materialien und Geräte besser geprüft.
Von den Neuerungen betroffene Behandlungsgebiete sind folgende: Aknenarben, Altersflecken, Augenlidstraffung, Besenreißer, Faltenbehandlung, Fettabsaugung, Fettentfernung, Feuernarben, Haarentfernung, Hautstraffung, Krampfadern, Narben, Muskelaufbau, Rosacea (diffuse Rötungen und Äderchen im Gesicht), Tattooentfernung.
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