Brustvergrößerung - Wann zahlt die Krankenkasse?
Frauen, die ihre Brüste als zu klein empfinden, entscheiden sich für eine Brustvergrößerung, um an Volumen zu gewinnen. Neben den medizinischen Faktoren – möchte ich das OP-Risiko eingehen? Ist mir das Problem der Kapselfibrose bekannt? – fließen bei solch einem Eingriff auch die finanziellen Aspekte in die endgültige Entscheidung mit ein.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten einer Brustvergrößerung, und Schönheitsoperationen generell, werden von der Krankenkasse nicht gezahlt. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen bestimmte Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind. Persönliche Ziele, die mit der Operation angestrebt werden, sind dabei irrelevant. Ein Antrag auf Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei einer Brustvergrößerung muss immer medizinische Gründe anführen.
Leidet die Frau beispielsweise unter asymmetrischen Brüsten, lohnt es sich einen Antrag bei der Krankenkasse einzureichen. Der Veränderungswunsch ist in diesem Fall zwar ästhetisch begründet, aber basiert auf einer medizinischen Grundlage, so dass eine anteilige Übernahme der Brustvergrößerungskosten möglich ist. Die medizinische Indikation muss von einem Arzt bescheinigt und von der Krankenkasse und dem medizinischen Dienst anerkannt werden. Sehr wahrscheinlich ist eine vollständige Kostenübernahme, wenn frau eine Brustrekonstruktion, beispielsweise nach einer Krebserkrankung benötigt.
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