Datenerfassung von Brustimplantaten
Die Brustvergrößerung mit Silikonimplantat gehört seit Jahren zu den beliebtesten Schönheits-OPs. Erneut belegte die Brustvergrößerung in der Top 5-Operationsstatistik 2015 der VDÄPC (Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen) Platz 1. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass Implantate einen Fremdkörper darstellen, der gesundheitliche Risiken für die Patientin bedeuten kann. Damit beim Auftreten von Komplikationen binnen kurzer Zeit Rückschlüsse gezogen werden können, wird - spätestens seit dem PIP-Implantatskandal 2010 - eine vollständige Datenerfassung von Brustimplantaten in einem internationalen Implantatregister gefordert. So sollen beispielsweise im Falle einer Rückrufaktion alle betroffenen Patientinnen schnell zu erreichen und somit eine Reaktion auf gesundheitsschädliche Implantate frühzeitig möglich sein.
Mithilfe von verlässlichen und vor allem vollständigen Komplikationsanalysen bzw. der fortwährenden Weiterentwicklung und einheitlichen Pflege der Implantatdatenbank soll außerdem ein nachhaltiges, ergebnisstabiles Augmentationskonzept definiert bzw. untermauert werden.
Mit der Einführung eines Implantatregisters in Deutschland zur Qualitätskontrolle von Brustimplantaten erfüllen die VDÄPC und die DGÄPC (Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie) Anforderungen der neuen Verordnung für implantierbare Medizinprodukte und gehen einen vorbildlichen Weg in Richtung maximaler Patientensicherheit.
Die Fachverbände haben ein computergestütztes Implantatregister eigens für ihre Mitglieder eingerichtet, welches offiziell auf der Frühjahrstagung 2016 vorgestellt wurde. Mit der Software werden alle relevanten Daten der bei der Brustvergrößerung eingesetzten Implantate dokumentiert. Die erfassten Informationen sollen Grundvoraussetzung für eine effiziente Ergebnisanalyse schaffen sowie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Verbesserung medizinischer Leitlinien in der Brustchirurgie leisten.
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