Faltenbehandlung nicht durch Zahnarzt
Zahnärzte die Falten unterspritzen verstoßen gegen die Approbations-
ordnung und das Heilpraktikergesetz. Denn die Faltenbehandlung gehört nicht zum Arbeitsfeld eines Zahnarztes, sie ist ein dermato-chirurgischer Eingriff. Nur approbierten Ärzten mit einer fachbezogenen Ausbildung in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie ist diese medizinische Behandlung erlaubt.
Dennoch haben die Ärzte der Zahnheilkunde in den letzten Jahren uneingeschränkt Faltenfiller im Gesicht angewendet, weiß Dr. Matthias Gensior, Generalsekretär der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland (GÄCD) und Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Zum Schutz der Patienten soll sich das ändern und härtere Strafen sanktioniert werden. So wurde beispielsweise ein Zahnarzt, der unbefugt Faltenunterspritzungen bei seinen Patienten durchführte, vom Düsseldorfer Amtsgericht schuldig gesprochen und eine Geldstrafe von 9000 Euro verhängt. Der Nachrichtendienst Global Press berichtete über das Urteil.
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