Kasse zahlt Fettabsaugung bei Lipödem
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Fettabsaugung, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Geht aus dem ärztlichen Gutachten hervor, dass es sich bei der Fettanlagerung - zumeist an Hüfte, Beinen oder Armen - um eine krankhafte Vermehrung des Fettgewebes (Lipödem; Reiterhosenfettsucht; Säulenbein) handelt und eine konservative Behandlung mit Lymphdrainagen und Kompressionsbandagen nicht zur Besserung der Erkrankung führt, sollte in der Regel die Kasse für die Kosten einer Fettabsaugung aufkommen.
Erfahrungsgemäß gilt das Lipödem als klassische Frauenkrankheit, da sie in erster Linie nur beim weiblichen Geschlecht auftritt. Die genauen Ursachen für das Fettödem der Frau sind noch nicht bekannt. Als potentielle Gründe gehandelt werden hormonelle Veränderungen nach der Pubertät, nach der Schwangerschaft oder in der Menopause, eine starke Gewichtszunahme sowie eine genetische Veranlagung.
Weiterführende Informationen
Fettabsaugen - Störendes Fettgewebe entfernen
Fettabsaugen Kosten - Kosten für Fettabsaugen
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