Die Krankenkasse zahlt jetzt Fettabsaugungen bei Lipödem – mit diesen Einschränkungen
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Die Krankenkasse zahlt jetzt Fettabsaugungen bei Lipödem – mit diesen Einschränkungen

myBody News, 07. Januar 2020
Frau kneift sich in ihren Oberschenkel

Bereits im September genehmigte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) die Kostenübernahme einer Fettabsaugung bei Lipödem. Ab Januar 2020 kann diese Regelung nun erstmals Anwendung finden. Zumindest theoretisch, denn nur sehr wenige betroffene Frauen können die Bestimmungen und erlassenen Kriterien erfüllen. Hier ein Überblick über die Anforderungen an die Patientin und die durchführende Klinik:

Nur Lipödem im Stadium III

Welchem Stadium ein Lipödem zuzuordnen ist, muss eine Fachärztin oder ein Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie oder einer anderen operativ tätigen Facharztgruppe entscheiden. Für Stadium III müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Disproportionale Fettgewebsvermehrung mit großlappig überhängenden Gewebeanteilen
  • Fehlende Betroffenheit von Händen und Füßen
  • Druck- oder Berührungsschmerz an den betroffenen Extremitäten.

BMI unter 35

Bei einem BMI über 35 erfolgt zunächst eine Behandlung der Adipositas. Bei einem BMI über 40 soll grundsätzlich keine Liposuktion durchgeführt werden. Bei einer 1,65 Meter großen Frau, die 95 Kilo wiegt, liegt der BMI beispielsweise bei 34,9 und somit gerade noch im möglichen Bereich. Gerade im schwersten Stadium III ist die BMI-Grenze von 35 wegen der großen Menge an krankem Fettgewebe für viele kaum zu erreichen.

Zunächst konservative Therapien über einen Zeitraum von sechs Monaten

Konservative Therapien sind zum Beispiel Lymphdrainage, Kompressionswäsche und Bewegungstherapie. Im Beschluss heißt es, dass eine Liposuktion verordnet werden kann, wenn die „Krankheitsbeschwerden nicht hinreichend gelindert werden“ konnten. Diese nicht immer ganz eindeutig zu treffende Einschätzung obliegt dann dem zuständigen Arzt.

Auch die durchführende Klinik muss einige Anforderungen erfüllen, um einen Vergütungsanspruch geltend machen zu können:

Praktische Erfahrung in mindestens 20 Fällen

Um die bestmögliche Behandlung sicherzustellen, verlangt der G-BA, dass der behandelnde Arzt mindestens 20 Liposuktionen bei Lipödem unter Anleitung oder mindestens 50 Liposuktionen bei Lipödem selbstständig (vor Inkrafttreten des Beschlusses) durchgeführt hat.

Kassenzulassung

Die meisten Kliniken für Plastische Chirurgie sind Privatkliniken, die Kosten nicht über die Krankenkassen abrechnen können. Zwar können laut Beschluss auch bestimmte Krankenhäuser eine Liposuktion bei Lipödem durchführen, oftmals scheitert es hier aber an der benötigten Erfahrung.

Fazit

Nur ein kleiner Teil der Betroffenen wird in der Lage sein, alle erforderlichen Kriterien zu erfüllen. Und selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind kann es mitunter schwierig sein, eine Klinik zu finden, die den vom G-BA formulierten Qualitätsansprüchen genügt und mit den Krankenkassen zusammenarbeitet.

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