Dermatologen und plastische Chirurgen fordern Verschreibungspflicht für Filler

Im Medizinprodukterecht stehen einschneidende Änderungen bevor. Ab dem 26. Mai 2020 ist die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung verbindlich anzuwenden. Das wird auch den Markt für die sogenannten „Dermal Filler“ auf Basis von Hyaluronsäure betreffen. Von Ende Mai an gelten für die Einfuhr dieser Produkte strengere Regeln, was es Importeuren minderwertiger Produkte schwerer machen wird, ihr Angebot auf den Markt zu bringen.
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT) fordert eine weitere Verschärfung der Regeln für die Anwendung von Fillern. „Wir fordern die Verschreibungspflicht für Filler“, sagt Dr. med. Klaus Hoffmann, Beauftragter der DGBT und Mitinitiator der Kampagne #MitSicherheitschoen. „So lange diese Produkte frei und legal im Internet gehandelt werden können, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, so Dr. Hoffmann. „Außerdem sollen nur noch besonders qualifizierte Ärzte Filler und Botulinum injizieren dürfen."
Die aktuelle Gesetzeslage erlaubt nur Ärzten uneingeschränkt Botulinum und Filler anwenden zu dürfen. Heilpraktiker dürfen eingeschränkt Filler anwenden – und dies ganze ohne Zusatzausbildung.
In der Vergangenheit wurden wiederholt Fälle schwerer Nebenwirkungen bis hin zu regelrechten Entstellungen durch die Anwendung von Fillern durch Laienbehandler publik. Zwar sind Komplikationen bei sachgerechter Botulinum- und Fillerbehandlung eher selten, können aber bei Hyaluronsäure-Injektionen von ästhetischen "Unfällen" über Infektionen bis zu gefährlichen Gefäßkomplikationen mit Nekrosen und schließlich zur Erblindung führen.
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