Qualitätsprüfung für Spezialisten der Implantologie & Zahnästhetik
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Qualitätsprüfung Implantologie & Zahnästhetik

Das myBody® Qualitätssiegel Implantologie & Zahnästhetik ist ein Orientierungsmerkmal für Zahnarztpraxen und Zahnkliniken. Es wird nach einer Prüfung verliehen, bei der wesentliche Qualitätsmerkmale wie die fachliche Kompetenz der Zahnärzte und die Sicherheit von Medizinprodukten berücksichtigt werden.

Der Qualitätsanspruch des Siegels besteht aber nicht nur aus der rein medizinischen Komponente. Gerade in der Zahnmedizin tragen ein menschlicher Umgang, Transparenz und ein persönlicher Service einen großen Anteil zur Zufriedenheit der Patienten bei. Insofern berücksichtigt myBody neben medizinischen auch relevante Service- und Informationskriterien und prüft, ob diese erfüllt sind.

Wie prüfen wir?

Die Aufgaben im Rahmen der Qualitätsprüfung liegen im Verantwortungsbereich der myBody® Zertifizierungsstelle, die sich aus einem Team fachlich qualifizierter Mitarbeiter zusammensetzt. Ein Zertifizierungskandidat durchläuft im Einzelnen folgende Schritte:

1. Zulassung und Zertifizierungseignung

Zahnarztpraxen und Kliniken müssen definierte Kriterien erfüllen, insbesondere über nachgewiesene Kenntnisse in den Bereichen Implantologie und Zahnästhetik verfügen, um für eine Zertifizierung mit dem myBody® Qualitätssiegel in Betracht zu kommen.

2. Beauftragung des Prüfverfahrens

Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann eine zahnmedizinische Einrichtung die Zertifizierung beauftragen und wird zum Prüfverfahren zugelassen.

3. Selbstauskunft der Praxen und Kliniken

Basis des Zertifizierungsverfahrens ist die Bereitstellung von internen Informationen über die Zahnarztpraxis, die Klinik, ihre Zahnärzte, Ärzte und deren Leistungen, die medizinische und räumliche Ausstattung sowie Service- und Informationsangebote in Form einer Selbstauskunft.

4. Prüfung und Prüfbericht

Es folgt ein Qualitäts-Check, bei dem die festgelegten Kriterien geprüft werden. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert.

5. Selbstverpflichtung und Qualitätsversprechen

Die Siegelträger verpflichten sich nach erfolgreicher Prüfung, die im myBody® Qualitätsversprechen gemachten Zusagen entsprechend umzusetzen und an der myBody® Qualitätssicherung mitzuwirken.

6. Vergabe des myBody® Qualitätssiegels

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das Siegel für 12 Monate verliehen. Werden in dieser Zeit Abweichungen von den vereinbarten Standards festgestellt, wird die Einrichtung zur Nachbesserung aufgefordert. Bei erheblichen Beanstandungen kann die Zertifizierung überprüft und das Siegel gegebenenfalls entzogen werden.

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Der myBody® Klinikfinder - Zertifizierte Ärzte und Kliniken

Wir prüfen für Sie

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