Qualitätskriterien Implantologie & Zahnästhetik: Kriterienkatalog für die Zertifzierung mit dem myBody® Qualitätssiegel
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Qualitätskriterien Implantologie & Zahnästhetik

Alle Zahnarztpraxen und Kliniken, die das myBody® Qualitätssiegel für den Fachbereich "Implantologie & Zahnästhetik" erhalten, erfüllen die Qualitätsanforderungen an medizinische Leistungen, an den Service und das Informationsmanagement. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick zu den wichtigsten Punkten aus dem umfangreichen Kriterienkatalog des myBody® Qualitätssiegels "Implantologie & Zahnästhetik".

Medizinische Standards

Zu den medizinischen Voraussetzungen zählen fachliche Qualifikationen, konsequente Fortbildungsaktivitäten und Spezialisierungen, die eindeutig belegt werden müssen. Daneben gelten Standards zu Materialien, Produkten, technischen Apparaten, zur Hygiene und Anästhesie sowie zum Notfallmanagement, die auf Grundlage gesetzlicher Normen und Regelungen bewertet werden.

Medizinische Kriterien für Siegelträger*:

  • Die Einrichtung legt Wert auf eine einheitliche ästhetische Konzeption, insbesondere im engen Zusammenspiel der Spezialisten bei der Abstimmung und Planung von implantologischen und prothetischen Behandlungen.

  • Diagnostik, Therapieplanung und -durchführung sowie entsprechende Nachsorge und Prophylaxe werden dem Behandlungsangebot der Einrichtung entsprechend vollumfänglich angeboten.

  • Ärzte/Zahnärzte verfügen über Erfahrung im Bereich der Implantologie und Zahnästhetik und sind Spezialisten auf ihrem Behandlungsgebiet.

  • Ärzte/Zahnärzte sind Mitglied mindestens einer renommierten Fachgesellschaft oder eines medizinischen Berufsverbandes und garantieren darüber regelmäßige Fortbildungen sowie aktuelle theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten.

  • Ärzte/Zahnärzte mit dem Fachgebiet ästhetische Zahnheilkunde bieten eine vollumfassende prothetische und ästhetische Versorgung an u.a. Vollkeramikarbeiten/ Zirkonversorgung, Adhäsivtechniken, Veneers.

  • Ärzte/Zahnärzte mit dem Fachgebiet zahnärztliche Implantologie verfügen über ein von der Konsensuskonferenz Zahnimplantologie anerkanntes Zertifikat zum „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ oder den „Master of Science“ in Oraler Implantologie.

  • Die Einrichtung verfügt über eigene oder im Rahmen einer Kooperation angeschlossene moderne Diagnosemöglichkeiten (3D-Diagnostik), z.B. Computertomografie (CT) oder Digitale Volumentomografie (DVT).

  • Für chirurgische Tätigkeiten stehen vielfältige Verfahren aus dem Bereich der Anästhesie und Schmerztherapie zur Verfügung, die von speziell ausgebildeten Fachärzten in entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten unter Nutzung von modernen Anästhesie- und Beatmungsgeräten durchgeführt werden.

  • Eine optimale ästhetische Versorgung wird durch die enge Zusammenarbeit des Zahnästhetik-Spezialisten mit einem oder mehreren Fachlaboren gewährleistet. In Feinabstimmungen ist der Zahntechniker persönlich einbezogen, z.B. bei der Bestimmung der korrekten Zahnfarbe und bei Anproben direkt am Behandlungsstuhl.

  • Geprüfte Patientenzufriedenheit durch die myBody® Interessentenbefragung.

Service-Leistungen

Die Qualitätsstandards rund um das Thema Dienstleistung und Kundenservice umfassen einen freundlichen, einfühlsamen Umgang mit den Kunden, schnelle Anfragenbearbeitung und Terminvereinbarung, gute Erreichbarkeit sowie eine hohe Zufriedenheit der Kunden mit den erbrachten Leistungen.

Service-Standards für Siegelträger*:

  • Schnelle Bearbeitungs- und Reaktionszeit bei Patientenanfragen.

  • Eine an die Patientenwünsche angepasste Terminvergabe.

  • Patienten werden individuell und persönlich, vor, während und nach der Behandlung betreut.

  • Eine regelmäßige, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Prophylaxebetreuung für den langfristigen Zahnerhalt wird gewährleistet.

  • Die Praxisräume sind ansprechend gestaltet und am Wohlfühlwunsch der Patienten ausgerichtet.

  • Unterstützung bei Abrechnungs- und Finanzierungsfragen.

Informationsqualität

Eine transparente Informationspolitik ist für alle Träger des myBody® Qualitätssiegels verpflichtend: Hilfreiche Informationsmaterialien zu Behandlungsmaßnahmen werden zur Verfügung gestellt. Publizierte Angebote, Praxisdarstellung und Angaben zu Methoden sind einheitlich und aktuell. Gleichzeitig werden in der Kommunikation mit dem Patienten ausgetauschte Daten und Informationen stets vertraulich behandelt.

Informations-Standards für Siegelträger*:

  • Bereitgestellte Informationen u.a. über die Anbieter-Website, Ratgeberhefte und/oder Infobroschüren sind stets auf dem neuesten Stand.

  • Die Einrichtung stellt sich, ihre behandelnden Ärzte/Zahnärzte und ihr Leistungsangebot transparent auf myBody.de vor.

  • Ein Heil- und Kostenplan (HKP) für zahnärztlich-prothetische Leistungen stellt die geplante Zahnersatz-Versorgung und deren voraussichtliche Kosten detailliert dar.

  • Die Datenschutzbestimmungen der aktuellen Rechtslage werden konsequent umgesetzt.

*Auszug aus dem Kriterienkatalog Z-ZERT-S-01-1.0 des myBody® Qualitätssiegels Implantologie & Zahnästhetik (Stand: 01.07.2014)

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