Vaterschaftstest
Absolute Gewissheit für zweifelnde Väter
Die Gewissheit über die biologische Vaterschaft eines Kindes ist für viele Menschen von großer emotionaler Bedeutung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, kann ein Vaterschaftstest Klarheit schaffen. Dr. Rolf, der in einem der größten DNA-Labore Deutschlands, erklärt im Interview die Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Tests. Zudem gibt er Einblicke in die verschiedenen Arten von genetischen Analysen, die über die reine Vaterschaftsfeststellung hinausgehen.
myBody: Herr Dr. Rolf, Sie arbeiten in einem der größten DNA-Labore Deutschlands, in dem jährlich mehrere hundert Vaterschaftstests durchgeführt werden. Wie sehen denn die Auftraggeber solcher Tests klassischerweise aus?
Dr. Rolf: Einen typischen Auftraggeber gibt es nicht. Natürlich haben wir viele männliche Kunden, denen die Ungewissheit zu Schaffen macht. Diese geben einen Vaterschaftstest in Auftrag, um zukünftig ohne Zweifel mit ihren Kindern umgehen zu können. Genauso gibt es aber auch Frauen, die, möglicherweise aufgrund eines Partnerwechsels, nicht sicher sein können, ob das Kind tatsächlich vom derzeitigen Partner abstammt.
myBody: Werden Vaterschaftstest zu einem großen Teil heimlich durchgeführt, um zum Beispiel zu vermeiden, das die Beziehung darunter leidet?
Dr. Rolf: Bis Anfang des Jahres 2010 war das tatsächlich der Fall. Wir hatten bis dahin auch häufig Anfragen von Großeltern, wenn befürchtet wurde, dass dem Vater ein Kuckuckskind untergeschoben werden sollte. Ab Februar 2010 geht das nun nicht mehr. Seitdem ist das Gendiagnostikgesetz in Kraft, das heimliche Tests verbietet. Demnach müssen die Sorgeberechtigten dem Test immer schriftlich zustimmen.
myBody: Das heißt, dass der zweifelnde Vater ein Vaterschaftsgutachten nicht mehr alleine in Auftrag geben darf?
Dr. Rolf: Das kann man schon so sagen. Das Gesetz verlangt die Einwilligung der Person, von der die genetische Probe untersucht wird. Im Fall von minderjährigen Kindern sind das die Sorgeberechtigten, also Mutter und Vater. Und hier wird die Situation etwas schwierig, denn das Gesetz kennt keinen klassischen „Vater“-Begriff. Hier wird unterschieden zwischen der juristischen, biologischen und sozialen Vaterrolle. Ein Kind, das in einer Ehe geboren wird, hat automatisch den Ehemann der Mutter zu seinem juristischen Vater. Dieser ist der Sorgeberechtigte. Möglicherweise wurde das Kind aber außerhalb der Ehe gezeugt, hat also einen anderen Mann zu seinem sogenannten biologischen Vater. Möchte dieser nun einen Vaterschaftstest machen, so wird die Einwilligung des Ehemannes, also des juristischen Vaters, benötigt.
myBody: Das hört sich sehr kompliziert an. Es ist denkbar, dass eine Einwilligung nicht gegeben wird. Was passiert dann?
Dr. Rolf: Ja, das ist richtig, solche Fälle kommen vor. Wenn man sich nicht einig wird, ob ein Test gemacht werden soll, kann ein Gericht hinzugerufen werden, das unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen die Zustimmung der Beteiligten ersetzt.
myBody: Wenn die gesetzlich benötigten Zustimmungen aller beteiligten Personen vorliegen, wie sieht das weitere Procedere bei einem Vaterschaftstest aus?
Dr. Rolf: Für eine DNA Analyse benötigen wir Speichelproben oder EDTA Blut (Abnahme durch den Hausarzt) von allen teilnehmenden Personen. Ein Testkit mit allen nötigen Unterlagen, einem Wattestäbchen zur Speichelentnahme sowie einen frankierten Umschlag zum Rückversand kann man bei uns kostenlos bestellen. Ist die genetische Probe bei uns im Labor angelangt, beginnen wir mit der Analyse und erstellen von den Beteiligten einen genetischen Fingerabdruck, den wir miteinander vergleichen und somit Rückschlüsse auf die genetische Abstammung ziehen können.
myBody: Wie sicher ist das Ergebnis eines Vaterschaftstests?
Dr. Rolf: Wird durch eine DNA-Untersuchung eine Vaterschaft bestätigt, so wird in der Regel eine statistische Vaterschaftswahrscheinlichkeit von bis zu 99,9999% erreicht. Das heißt ein Irrtum ist quasi ausgeschlossen. Sollte der Test einen Ausschluss der Vaterschaft zum Ergebnis haben, wiederholen wir ihn immer kostenlos mittels der Zweitprobe.
myBody: In Ihrem Labor bei der Eurofins Medigenomix führen Sie neben Vaterschaftstests auch andere genetische Verwandtschaftsanalysen durch. Wer zählt denn - abgesehen von zweifelnden Vätern - noch zu Ihrem Kundenkreis.
Dr. Rolf: Wir stellen fest, dass zunehmend Menschen im mittleren Alter zu uns kommen und nach ihren Wurzeln forschen. Typischerweise werden auf Familienfesten oder bei ähnlichen Anlässen Geschichten von Früher erzählt und dann Zweifel wach. Wir können in solchen Fällen Verwandtschafts-
analysen durchführen. Das bedeutet, dass nicht immer direkt zwischen Kindern und Vätern getestet werden muss. Auch, wenn zum Beispiel der mögliche Vater schon verstorben ist, können Tanten, Onkel oder Großeltern getestet werden. Oft untersuchen wir auch in Geschwistertests, ob es sich um Voll- oder Teilgeschwister handelt. In diesem Fall sind die Kinder, um die es dann geht, meistens schon volljährig. Es werden dann keine Einwilligungen von sorgeberechtigten Eltern benötigt. Dennoch müssen alle an dem Test beteiligten Personen informiert sein und ihm zustimmen.
myBody: Herr Dr. Rolf, vielen Dank für das interessante Gespräch.
Weiterführende Informationen
Eurofins Medigenomix - Informationen zum Labor für Vaterschaftstest
Vaterschaftstest - Wichtige Fakten und Einzelheiten rund um den Vaterschaftstest
Vaterschaftstest Rechtliche Grundlagen - Was besagt das Gendiagnostikgesetz?
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