Kuckuckskind
Als Kuckuckskind wird ein Kind bezeichnet, dessen Vater nicht weiß, dass er nicht der biologische Erzeuger ist und das Kind deshalb aufzieht. Das mutwillige Unterschieben eines Kindes ist eine so genannte Personenstandsfälschung und kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Der Ausdruck Kuckuckskind ist angelehnt an den Vogel Kuckuck, der seine Eier in fremde Nester legt. Die Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland nimmt an, dass zehn Prozent aller Kinder Kuckuckskinder sind.
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