Vaterschaftsanfechtungsklage
Eine negative Feststellungsklage vor dem Familiengericht wird als Vaterschaftsanfechtungsklage bezeichnet. Mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage soll nachgewiesen werden, dass der Kläger nicht der Vater einer bestimmten Person ist.
Um eine Vaterschaftsanfechtungsklage einzureichen genügt eine Vermutung des bisherigen Vaters nicht. Bislang ebenfalls unzulässig ist ein Vaterschaftstest, der ohne Zustimmung der Mutter, beziehungsweise des Kindes, durchgeführt wurde.
Eine Vaterschaftsanfechtungsklage kann angestrebt werden, wenn eine Unfruchtbarkeit des Mannes im Zeitraum der Befruchtung nachgewiesen werden kann, oder überhaupt kein sexueller Verkehr stattgefunden hat.
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