Vaterschaftsausschluss - Vaterschaftstest gilt als nicht erwiesen
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Vaterschaftsausschluss

Kann eine biologische Vaterschaft nach einem Vaterschaftstest ausgeschlossen werden, spricht man von einem Vaterschaftsausschluss. Solch ein Vaterschaftsausschluss kann mit einer Wahrscheinlichkeit von 100 Prozent nachgewiesen werden.

Bei einem Vaterschaftsausschluss ergeben sich zahlreiche sozialrechtliche Folgen für das Kind, zum Beispiel der Wegfall der Familienversicherung. Ebenfalls ist der Vater nicht mehr verpflichtet, Unterhalt an das Kind zu bezahlen. Ein rückwirkender Anspruch auf bereits geleistete Zahlungen ist in der Regel nicht gegeben.

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