Beteiligung an Folgekosten von Schönheits-OPs
Seit dem 1. Juli 2008 sollen Patienten für die entstehenden Kosten bei Komplikationen von medizinisch nicht notwendigen Operationen selbst aufkommen. Das betrifft in erster Linie Schönheitsoperationen, wie Brustvergrößerung, Fettabsaugen, Nasenkorrektur, Bauchstraffung, Facelift und Faltenbehandlung, aber auch Tätowierungen und Piercings.
Die Eigenbeteiligung an den medizinischen Folgekosten wurde schon 2007 im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt. Neu seit Juli 2008 ist die Pflicht der Ärzte, Probleme, die sich im Nachgang einer Schönheitsmaßnahme ausprägen, den Krankenkassen mitzuteilen, damit der Patient zur Kasse gebeten werden kann. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber so auch das große Risiko von Schönheitsoperationen hervorheben.
Laut Aussagen der Techniker Krankenkasse verzeichnet die neue ärztliche Meldepflicht aber bisher keinen großen Rücklauf. Dies scheint nicht überraschend, denn Ärzte und Patientenverbände hatten von Beginn an, vor allem in Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht, Kritik an der Neuregelung verlauten lassen.
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