DGÄPC - Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie
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DGÄPC Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V. (Abkürzung: DGÄPC) ist ein Berufsverband und eine wissenschaftliche Fachgesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main.

DGÄPC - Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie

Die DGÄPC wurde am 10.12.1972 in Nürnberg gegründet. Im Rahmen der vier Säulen der Plastischen Chirurgie (Rekonstruktive Chirurgie, Handchirurgie, Ästhetische Chirurgie und Verbrennungschirurgie) konzentriert sich die DGÄPC überwiegend auf die Säule der Ästhetischen Chirurgie und gilt als älteste Fachgesellschaft für diesen Fachbereich. Mitglieder der DGÄPC sind ausschließlich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie.

Ziele der DGÄPC sind seit der Gründung im Jahr 1972 die Qualitätssicherung bei ästhetisch-plastischen Behandlungen und Operationen mit intensivem fachlichem Austausch unter Kollegen, die Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich sowie die Unterstützung auch bei betriebswirtschaftlichen Fragen der Mitglieder.

Zudem bietet die DGÄPC auch für Patient*innen zahlreiche Möglichkeiten, sich bereits vor einer Behandlung und/oder Operation ausreichend zu informieren. Hierfür werden auf der Website neben Artikeln auch Checklisten zur Verfügung gestellt.

Initiative & Petition der DGÄPC

Kennzeichnungspflicht für digital bearbeitetes Bildmaterial

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial ein. Dies betrifft sowohl Fotos, die durch Bildbearbeitungssoftware verändert wurden, als auch solche, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden. Eine entsprechende Petition wurde eingereicht, die eine gesetzliche Regelung in Deutschland fordert, ähnlich den bereits bestehenden Gesetzen in Norwegen, Israel und Frankreich.

Die Petition weist auf die schädlichen Auswirkungen hin, die die Manipulation von Bildern in sozialen Medien auf das Selbstbild junger Menschen hat. Zahlreiche wissenschaftliche Studien sowie die jährlichen Erhebungen der DGÄPC und der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) belegen, dass der Konsum solcher bearbeiteter Bilder zu einem verminderten Selbstwertgefühl und sogar zu ernsthaften Körperwahrnehmungsstörungen wie Dysmorphophobie führen kann. Die Petition betont, dass insbesondere die junge, heranwachsende Zielgruppe durch diese surrealen Schönheitsideale stark beeinflusst wird und dadurch psychische Erkrankungen entstehen können.

Ein weiteres Problem, das die Petition anspricht, ist die Verunsicherung, die durch den verstärkten Einsatz von KI im digitalen Bereich hervorgerufen wird. KI-generierte Profile in sozialen Medien können besonders junge Menschen irritieren und ihr Selbstbild negativ beeinflussen. Die DGÄPC fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und der VDÄPC eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht.

Die Forderung der DGÄPC wird durch den Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) aus dem Jahr 2022 unterstützt, der die Kennzeichnungspflicht bei bearbeitetem Bildmaterial in Werbung und sozialen Netzwerken vorsieht. Bislang wurde dieser Beschluss jedoch auf Bundesebene nicht weiterverfolgt. Die Petition der DGÄPC folgt den positiven Beispielen aus Frankreich, Norwegen und Israel, wo eine solche Kennzeichnungspflicht bereits gesetzlich verankert ist.

myBody.de möchte an dieser Stelle betonen, dass die Debatte über die Kennzeichnungspflicht von bearbeitetem Bildmaterial in sozialen Medien ein wichtiger Schritt in Richtung eines bewussteren und verantwortungsvolleren Umgangs mit digitalen Medien ist. Nur durch klare gesetzliche Regelungen kann sichergestellt werden, dass junge Menschen in einer digitalen Welt aufwachsen, die ihr Selbstwertgefühl stärkt und nicht untergräbt.

DGÄPC Logo

Veranstaltungen

 52. Jahrestagung der DGÄPC, 15. – 16. November 2024

Veranstaltungsort: Hotel Nassauer Hof, Wiesbaden
Tagungspräsident: Dr. med Nuri Alamuti

Weitere Informationen zur 52. Jahrestagung der DGÄPC

DGÄPC Logo

Vergangene Veranstaltungen

 51. Jahrestagung der DGÄPC, 01. – 03. Dezember 2023 in Rosenheim

Veranstaltungsort: Kultur- und Kongresszentrum Rosenheim 
Verbandspräsident: Dr. med. Alexander P. Hilpert
Tagungspräsident: Dr. Florian Sandweg

DGÄPC Statistik: Brustvergrößerung als beliebteste Schönheitsoperation

In der aktuellen Patientenbefragung der DGÄPC können Ineressierte Infos über die Beliebtheit einzelner Behandlungen innerhalb der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie nachlesen. Mehr Infos: Aktuelle fachärztliche Statistiken zum Thema Brustvergrößerung

Aufnahmekriterien der DGÄPC

Der erste Schritt zur Mitgliedschaft erfolgt in der Regel über die Empfehlung eines bereits bestehenden Mitgliedes. Die DGÄPC widmet sich seit ihrer Gründung 1972 ausschließlich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Sie steht in diesem Teilbereich der Plastischen Chirurgie für Qualitätssicherung durch gegenseitige Unterstützung und Weiterbildung.

Das gilt sowohl für den fachlichen Bereich als auch für wirtschaftliche Fragestellungen. Dabei ist ein Vertrauensverhältnis unter den Mitgliedern ebenso wichtig wie die stetige Aus- und Weiterbildung im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Um Mitglied zu werden, müssen neben dem Nachweis der Facharztausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Medizin weitere Aufnahmekriterien erfüllt werden:

  • Nachweis des Titels „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ bzw. Chirurgie mit Teilgebiet „Plastische Chirurgie“
  • Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang unter besonderer Berücksichtigung der Fortbildung in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie
  • Nachweis über Fort- und Weiterbildungen
  • eine mindestens dreijährige Tätigkeit als niedergelassener Arzt mit eigener Praxis/Klinik
  • Nachweis eines OP-Kataloges in der Ästhetischen Chirurgie
  • Verzeichnis der selbständig unter eigener Verantwortung durchgeführten Ästhetisch-Plastischen Operationen der letzten 2 Jahre
  • Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträge
  • Angaben über die zur Verfügung stehenden operativen Einrichtungen (Klinik, Praxis, Belegbetten, Personal, apparative Ausstattung)
  • Nachweis eines Qualitäts- und Notfallmanagements
  • Bürgschaften von zwei Ordentlichen Mitgliedern, Ehren- oder Ehemaligen Mitgliedern der Gesellschaft für die
  • Bestätigung der fachlichen Kompetenz des Anwärters/der Anwärterin
  • Aufnahme durch Mehrheitsabstimmung der DGÄPC-Mitglieder im Rahmen der Jahrestagung

Geschichte der DGÄPC

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) wurde im Februar 1972 als erste Fachvereinigung auf diesem Gebiet der Ästhetischen Chirurgie gegründet. Sie gilt daher als älteste Fachgesellschaft auf diesem Gebiet in Deutschland. Da die Säule der Ästhetischen Chirurgie im Rahmen der Plastischen Chirurgie in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts noch eher nachlässig behandelt wurde, rückte für die damals noch wenigen ästhetisch-chirurgisch tätigen Ärzte der wissenschaftliche Austausch unter Kollegen immer mehr in den Fokus, um den Mangel an Fachliteratur auszugleichen.

Es waren vielmehr zwei Hamburger Chirurgen, unter anderem der Oralchirurg Prof. Dr. Dr. med. Michael Günther, die inspiriert von einem in Frankreich organisierten Verband, Kollegen einluden, sich wissenschaftlich auf dem speziellen Gebiet der Ästhetischen Chirurgie auszutauschen. Zu den Mitgliedern der ersten Stunde zählten auch Bekanntheiten wie der 2003 verstorbene Nürnberger Chirurg Dr. Franz Gsell. Ein Jahr nach diesem ersten Treffen und Erfahrungsaustausch wurde dann im Jahr 1972 die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie gegründet. Seit Gründung steht bei der DGÄPC Qualität an erster Stelle: Jeder Bewerber muss sich operativ beweisen und der Fachgesellschaft sein Können präsentieren. Die räumliche und personelle Ausstattung der Praxis oder Klinik sind weitere Punkte, die für die Mitgliedsauswahl entscheidend sind. Auch Ehrenmitglieder wie der weltweit bekannte und bereits verstorbene Professor Dr. Ivo Pitanguy teilten ihr Wissen mit den Mitgliedern der DGÄPC.

Vorstand der DGÄPC

Präsident: Dr. med. Alexander P. Hilpert (Duisburg/Düsseldorf)

Sekretär:  Dr. med. Helge Jens (Aachen)

Schatzmeisterin: Dr. med. Michaela Montanari (Bochum)

Schriftführer: Dr. med. Christoph Krüss (Hamburg)

Gründung: 1972 in Nürnberg

Ärzte der DGÄPC und weitere Spezialisten finden

Woran erkenne ich, in welchen Fachverbänden ein Arzt aktiv ist? myBody informiert neben Facharztrichtung und Vita auch über die Verbandsmitgliedschaften der einzelnen zertifizierten Fachärzte. Sie finden sie im Suchergebnis unter Detailinformationen zu jedem Arzt der entsprechenden Klinik.

Mitglieder der DGÄPC im Gespräch

Kontakt:

DGÄPC (Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V.)
Geschäftsstelle
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
Tel: +49 (0)221 - 298 511 10
Mail: info@dgaepc.de
Web: www.dgaepc.de

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