DGÄPC-Umfrage: Facharzttitel für Arztwahl maßgeblich
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DGÄPC-Umfrage: Facharzttitel für Arztwahl maßgeblich

myBody News, 19. Dezember 2008

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie befragte aktuell Patienten, welche Kriterien ein Arzt erfüllen muss, damit sie sich bei ihm zur Durchführung der gewünschten Schönheitsoperation entscheiden. Die häufigste Antwort lautete: Der Facharzttitel. Für 30 Prozent der Befragten ist der Titel „Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie“ ein primärer Hinweis für die Qualifizierung des Arztes und damit auch für seine Vertrauenswürdigkeit.

 

Es ist tatsächlich so, dass nur ein ausgebildeter Facharzt für Schönheitsoperationen spezialisiert ist. Während einer sechsjährigen Facharztausbildung führen die angehenden Spezialisten sämtliche ästhetische Eingriffe unter fachlicher Anleitung selbst durch. Nach Beendigung der Ausbildung hat der Facharzt für Ästhetisch-Plastische Chirurgie Brustoperationen, d.h. Brustvergrößerung, Brustverkleinerung und Bruststraffung, Nasenkorrektur, Bauchstraffung, Facelift, Fettabsaugen und Co. vielfach ausgeführt und ist mit dem dafür notwendigen speziellen ästhetischen Feinsinn und dem chirurgischen Handwerk bestens vertraut. Der Facharzttitel ist außerdem geschützt,niemand darf sich ohne qualifizierte Ausbildung so nennen. Bei den ungeschützten Titeln dagegen, wie Schönheitschirurg oder auch kosmetischer Chirurg, sollten Patienten vorsichtig, denn grundsätzlich darf sich jeder Mediziner diese Bezeichnung zulegen.

 

Diese Warnung kommt aber nicht bei allen an. Zu oft lassen sich Patienten heute dennoch von Ärzten behandeln, die nicht für Ästhetisch-Plastische Chirurgie ausgebildet sind. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft DGÄPC, unter DGÄPC-Präsident Dr. Joachim Graf von Finckenstein, setzt sich daher fortwährend dafür ein, strengere Kriterien für die Ausübung der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie festzusetzen, damit die Qualität und Sicherheit bei Schönheitsoperationen, vor allem zum Schutz des Patienten, gewährleistet werden kann. Gefordert wird von der DGÄPC ein Gesetz zur fachspezifischen Versicherung für Chirurgen, um gegen Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gerichtlich vorgehen zu können.

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