Augenlaser Kosten Krankenkasse
Bezahlt die Krankenkasse die Kosten einer Augenlaserkorrektur?
Eine Augenlaser-Behandlung ist meist mit hohen Kosten im vierstelligen Bereich für den Patienten verbunden. Etwa 2.400 - 4.800 Euro für beide Augen müssen je nach Ausmaß des Sehfehlers und angewandter Augenlaser-Methode einkalkuliert werden. Die Krankenkassen übernehmen die Augenlaser Kosten in der Regel nicht. Denn der Eingriff korrigiert eine Fehlsichtigkeit des Auges und wird nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingestuft.
Es kann jedoch Ausnahmen geben, auch wenn prinzipiell Krankenkassen die Kostenübernahme für einen operativen Augenlasereingriff ablehnen. Die Erfolgsaussichten dafür, dass die Kassen die Kosten für das Augenlasern übernehmen, sind immer abhängig von individuellen Faktoren. Weshalb jeder Fall einer Prüfung unterzogen wird und die Voraussetzungen für einen Lasereingriff durchgegangen werden. Insbesondere gilt dies für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung.
Seit einem veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahr 2017 sind die ablehnenden Begründungen vieler privater Anbierter hinsichtlich einer Kostenerstattung für eine Augenlaser-OP hinfällig. Die bisherige Argumentation, dass der Versicherungsnehmer doch eine Brille oder Kontaktlinsen zum Ausgleichen seines Sehfehlers benutzen soll, weil dies kostengünstiger sein, hebelte der Bundesgerichtshof aus. Warum müsse der Versicherungsnehmer auf ein Hilfsmittel ausweichen, wenn doch mit dem Augenlasern eine medizinische Heilbehandlung zur Verfügung steht? D.h. die Fehlsichtigkeit wird als Krankheit anerkannt und das Augenlasern als eine Behandlungsmethode, die die Krankheit heilen kann. Augenlasern ist somit eine erstattungsfähige Leistung.
Sollten private Krankenversicherungen eine Kostenerstattung verweigern und den Antrag auf Kostenübernahme der Augenlaser-OP ablehnen, können sich Betroffene auf dieses Gerichtsurteil berufen. Sicher ist es nützlich die Krankenkasse frühzeitig in die Behandlungsplanungen einzubinden und eine Kostenbeteiligung zu erfragen bzw. abzuklären, um etwaige Streitigkeiten zu umgehen.
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