Bezahlt die Krankenkasse eine Magenverkleinerung?
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Magenverkleinerung Krankenkasse

Bezahlt die Krankenkasse eine Magenverkleinerung?

Das Thema Abnehmen steht bei vielen Menschen im Fokus. Insbesondere bei Übergewichtigen, deren überflüssige Pfunde nicht nur optisch, sondern auch gesundheitlich beeinträchtigend sind. Adipositas, also starke Fettleibigkeit, ist als Krankheit schon längere Zeit anerkannt. Und dennoch genehmen die Krankenkassen in Deutschland nur in Einzelfällen die Kostenübernahme für Adipositas-Behandlungen wie die Magenverkleinerung.

Für viele Menschen mit starkem Übergewicht ist eine Magenverkleinerung oft der letzte Ausweg, um erfolgreich und dauerhaft Gewicht zu verlieren. Denn ab einem gewissen Körpergewicht hilft eine Diät nur bedingt – dank Jo-Jo-Effekt wiegen viele danach sogar mehr als vorher – und Sport ist mühsam oder sogar schmerzhaft. Doch eine Magenverkleinerung ist mit Kosten zwischen 7.000 und 11.000 Euro verbunden. Wer trägt die Kosten? Der Patient oder die Krankenkasse?

Es ist nicht die Regel, dass eine Magenverkleinerung von der Krankenkasse bezahlt wird. Häufig entscheiden die Kassen individuell, ob eine Adipositasbehandlung medizinisch notwendig ist. Die Bereitschaft diesbezüglich steigt, wenn der Patient einen BMI höher als 35 hat; und dies über einen längeren Zeitraum von ca. 3 Jahren sowie bereits Folgeschäden und Begleiterkrankungen wie Diabetes oder Gelenkerkrankungen zeigt. Darüber hinaus gibt diverse Bedingungen, die an die Bewilligung einer Kostenübernahme geknüpft sind. Dazu zählt beispielsweise, dass der Patient bereits konventionelle Therapien zur Gewichtsabnahme in Anspruch genommen hat, zum Beispiel Bewegungs- , Ernährungs- und Psychotherapie, oder gar Reha-Maßnahmen nachweisen kann, und all diese Abnehmversuche gescheitert sind.

Die meisten Kliniken und Ärzte beraten ihre Patienten gern in einem persönlichen Gespräch und helfen ihnen bei Fragen rund um die Kostenerstattung der gewünschten Behandlung weiter.

Wichtig zu wissen ist aber, dass manche Eingriffe von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen werden. Beispielsweise ist die endoskopische Magenverkleinerung mittels dem Pose-Verfahren eine absolute Selbstzahlerleistung. Die dafür anfallenden Kosten von etwa 10.000 Euro muss der Patient alleine tragen. Auch Patienten mit unkritischem Übergewicht, die eine Magenballon-Behandlung durchführen, müssen diese als private Leistung selber bezahlen.

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