Folgekostenversicherung im Vergleich: Der Experten-Check
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Folgekostenversicherungen im Vergleich

Die bekanntesten Anbieter im Check

Stand 21. Februar 2023

Wie bei jedem operativen Eingriff können auch bei Schönheits-OPs Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Damit Patienten nicht auf den Folgekosten daraus resultierender Korrektureingriffe sitzen bleiben, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Folgekostenversicherung abzuschließen. Damit Sie die richtige Versicherung für sich finden, zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Vergleich verschiedener Anbieter achten sollten.

Bei Schönheitsoperationen können Patienten im Falle von Komplikationen an den Kosten für notwendige Folgebehandlungen beteiligt werden oder müssen diese sogar vollständig tragen. Gesetzlich Krankenversicherte beispielsweise sind nach § 52 Abs. 2 SGB V in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen. Diese angemessene Kostenbeteiligung kann bis zu 50 % der Behandlungs- und Nebenkosten betragen.

Im Falle einer anstehenden Schönheits-OP lohnt es sich also definitiv über den Abschluss einer Folgekostenversicherung nachzudenken. Doch welcher Anbieter passt am besten zum anstehenden Eingriff und den eigenen Ansprüchen?

Anbieter von Folgekostenversicherungen für Schönheitsoperationen in Deutschland

 

medassure bietet Folgekostenversicherungen für kosmetische Behandlungen an. Dazu zählen medassure beauty (Schönheitsoperationen) und medassure dental (Zahnimplantationen - seit dem 01.11.2020 nicht mehr abschließbar). medassure übernimmt die Folgekosten, die außerhalb des Leistungskatalogs der eigenen Krankenkasse liegen.

Mehr zu medassure - Folgekostenversicherung kosmetischer Behandlungen

safe4beauty ist eine Folgekostenversicherung im Bereich der plastischen Operationen und Behandlungen. Die Folgekostenversicherung von safe4beauty schützt Patienten bei medizinisch notwendigen Komplikationen vor den finanziellen Sorgen.

Mehr zu safe4beauty - Folgekostenversicherung für Ihre Schönheitsoperation

beautyprotect bietet Folgekostenversicherungen für alle ästhetischen Operationen. Durch die Versicherung sind Patienten bei medizinisch notwendig oder ästhetisch erforderlichen Behandlungen in Folge von Komplikationen beim Ersteingriff versichert.

Mehr zu beautyprotect - Die Folgekostenversicherung

Folgekostenversicherungen richtig vergleichen: So geht es!

Mit unserer Vergleichs-Checkliste zeigen wir worauf Sie beim Versicherungsvergleich achten sollten, um den für Sie optimalen Anbieter zu finden. Für einen optimalen Vergleich beantworten Sie einfach pro Anbieter folgende Fragen und stellen diese anschließend gegenüber.

Allgemeine Fragen zu den Tarifen

  • Wer wird versichert?
    - gesetzlich Krankenversicherte
    - privat Krankenversicherte
    - Beihilfeberechtigte
     
  • Was umfasst der Versicherungsschutz?
    Eine Folgekostenversicherung deckt in der Regel die Folgekosten einer Komplikation, die nach einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation oder Behandlung aufgetreten ist, ab. Nicht immer sind die gewünschten Korrekturen medizinisch notwendig, weshalb einige Versicherungen zusätzlich rein ästhetische Korrektureingriffe abdecken. Abhängig von den eigenen Bedürfnissen sollten Sie bei der Wahl der Versicherung deshalb darauf achten, dass die für Sie wichtigen Folgekosten abgedeckt sind.
     
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme bzw. die Kostenübernahme der Heilbehandlung aufgrund einer Komplikation? Gibt es Unterschiede je nach Versichertenstatus?
    Für gesetzlich Krankenversicherte, privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte liegt die Versicherungshöhe in der Regel bei rund 300.000 Euro. Bei privatärztlicher Abrechnung kann es für gesetzlich Krankenversicherte jedoch zu Einschränkungen kommen.
     
  • Wo kann die Behandlung der Komplikationen erfolgen?
    - öffentliche Klinik
    - Privatklinik
    -Privatpraxis
     
  • Ist die Kostenübernahme für den Aufenthalt in der behandelnden Klinik zeitlich begrenzt?
    Bei manchen Folgekostenversicherungen wird der Aufenthalt in der Klinik nur mit zeitlicher Begrenzung übernommen. Gerade bei Aufenthalten in einer Privatklinik ist dies häufig der Fall.
     
  • Wann beginnt die Versicherung?
    In der Regel beginnt die Versicherung mit dem Tag des Eingriffs.
     
  • Für welchen Zeitraum lässt sich die Versicherung abschließen?
    Die Laufzeiten variieren je nach Versicherungsanbieter, so werden teilweise flexible Laufzeiten von 1-5 Jahren oder auch nur feste Laufzeiten für die Zeiträume 1, 3 oder 5 Jahre angeboten. Es gibt zudem Tarife mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr, die sich im Anschluss monatlich verlängern (sofern sie nicht gekündigt werden).
     
  • Kann die Versicherung im Nachhinein verlängert werden? Wenn ja, zu welchen Bedingungen?
    Bei manchen Anbietern lässt sich der Versicherungsschutz nachträglich verlängern. Dafür müssen meist jedoch Grundvoraussetzungen, wie z. B. eine zuvor gewählte Laufzeit von mindestens 2 Jahren, erfüllt werden. Neue All-Inclusive-Tarife haben zum Teil keine fixe Laufzeit, sondern verlängern sich monatlich – bis sie von Patient oder Patientin gekündigt werden.
     
  • Welche Behandlungsdauer der Komplikationen ist abgedeckt?
    Informieren Sie sich vor Ihrem Eingriff, welche Komplikationen auftreten können und welche Behandlungsdauer eine Korrektur erfordert. Manche Versicherungen decken bspw. eine Behandlungsdauer von max. 1 Jahr, andere max. 3 Jahre ab.

Was ist in der Folgekostenversicherung konkret versichert?

Hierbei sollten Sie auf Einschränkungen und Ausschlüsse bzw. die Fälle, in denen kein oder ein begrenzter Versicherungsschutz besteht, achten. Wir haben wichtige Einschränkungen aufgelistet, wobei diese Aufzählung nicht alle Ausschlüsse beinhaltet bzw. abschließend ist:

Folgekosten von Komplikationen

  • Sind während oder nach der versicherten Operation auftretende Komplikationen versichert?
  • Sind Komplikationen versichert, wenn der Patient von den Verhaltensempfehlungen des Arztes schuldhaft abweicht?
  • Sind auch Komplikationen, die ohne medizinische Behandlung abheilen würden versichert?

Implantatwechsel nach einer Brust-OP

  • Ist der Implantatwechsel nach einer Brust-OP aufgrund von Kapselfibrosen (Baker Grad III & IV) versichert?
  • Ist der Implantatwechsel nach einer Brust-OP aufgrund von Verrutschen der Implantate (Dislokation) versichert?
  • Ist der Implantatwechsel nach einer Brust-OP aufgrund von Implantatrotationen versichert?

Komplikationen bei Straffungs-Operationen und Fettabsaugung

  • Sind bei Straffungs-Operationen und Fettabsaugungen Punktionen aufgrund von Wundflüssigkeit versichert?
  • Sind bei Straffungs-Operationen und Fettabsaugungen operative Wundrevisionen aufgrund von Wundheilungsstörungen oder Infektionen versichert?

Pflichten im Schadenfall bzw. bei Komplikationen

  • Bis wann muss ich Komplikationen/den Versicherungsfall melden?
    - unverzüglich
    - ohne Befristung innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit

  • Muss ich einen Kostenvoranschlag einreichen?
    Das Einreichen eines Kostenvoranschlags kann z. B. bei planbaren Aufenthalten nötig sein. Auch wenn ein Kostenvorschlag nicht eingereicht werden muss, kann dies sinnvoll sein, da dadurch Vorauskasse möglich sein kann.

  • Ist die Originalrechnung vorzulegen?
  • Wird die MwSt. bei Rechnungen von medizinisch indizierten Folgekosten erstattet?
  • Ist ein Schlichtungsverfahren im Streitfall verpflichtend?

Kostenerstattung

  • Wann werden die Folgekosten von der Folgekostenversicherung erstattet?
    Hier gilt es abzuwägen, in welchem Zeitraum Sie im Fall der Fälle Ihre Erstattung benötigen würden. Je nach Versicherung ist eine Erstattung direkt, bspw. innerhalb von 2 Wochen, oder erst nach Leistungsprüfung sowie evtl. haftpflichtrechtliche Auseinandersetzungen und Schlichtungsverfahren möglich.

Fragen zu optionalen Leistungserweiterungen

Damit Ihre Folgekostenversicherung ganz Ihren Ansprüchen und Ihren Vorstellungen entsprechen kann, gibt es optionale Leistungserweiterungen, die teilweise kostenfrei enthalten oder mit Zuschlagsprämie auswählbar sind. Es kann sich dabei um ästhetische Korrekturen handeln, nachdem eine Komplikation aufgetreten ist, um die Versicherung Ihres Implantats oder um den Wunsch der Nachbesserung, falls Sie mit dem Ergebnis der Schönheits-OP einfach noch nicht zu 100% zufrieden sind:

  • Gibt es optionale Leistungserweiterungen?
  • Sind die Erweiterungen kostenfrei oder mit Zuschlagprämie auswählbar?
  • Wann können/müssen die Zusatzleistungen ausgewählt werden?
  • Welche Erweiterungen gibt es?

Ästhetische Korrekturen

Bei einer Komplikation kann es vorkommen, dass durch diese das ursprüngliche gute Ergebnis der Schönheits-OP verloren geht. Dann muss neben der Behandlung der Komplikation auch eine Operation zur Herstellung des ursprünglichen ästhetischen Ergebnisses vorgenommen werden. Kommt es aufgrund von Nachbehandlungen dazu, dass das Ergebnis des ästhetischen Eingriffs wiederhergestellt werden muss, so gehen Patienten häufig davon aus, diese Kosten seien von der Folgekostenversicherung abgedeckt. Das ist allerdings nicht immer so.

  • Werden die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen ästhetischen Ergebnisses, wenn sie im Rahmen von Komplikationen notwendig werden, übernommen?
  • Gibt es eine maximale Höhe der Kostenübernahme?
    Manche Tarife versichern bspw. bis 2.000 €, andere wiederum bis 10.000 €.

Implantatschutz

Bei einem Unfall kann das Implantat, wie beispielsweise ein Brustimplantat, beschädigt oder zerstört werden. Der Implantatschutz sichert dann die Kosten für das neue Implantat und den Implantatwechsel ab. Manche Versicherungen beinhalten diesen Implantatschutz bereits im Basistarif.

  • In welchem Umfang werden die Kosten übernommen?
    Manche Tarife versichern bspw. bis 10.000 €, andere wiederum bis 300.000 €.
  • Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme?
    Abhängig vom Anbieter kann die Kostenübernahme von der Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Implantatherstellern abhängen oder aber ohne Einschränkung, mit anschließender Verrechnung von Garantieansprüchen gegenüber Implantatherstellern erfolgen.

Zufriedenheitsgarantie

Eine Zufriedenheitsgarantie sichert die Kosten für eine ästhetische Korrekturbehandlung ab, wenn Sie mit dem ästhetischen Ergebnis des versicherten Eingriffs aus subjektiven Gründen nicht zufrieden sind.

  • Werden ästhetische Korrekturbehandlungen bei Unzufriedenheit übernommen?
  • Bis wann muss die Korrekturbehandlung angemeldet werden?
    In der Regel muss die Korrektur 6 Monate nach der Behandlung durch Einreichen eines Kostenvoranschlags angemeldet werden.
  • Bis wann muss die Korrekturbehandlung durchgeführt werden?
    Je nach Anbieter innerhalb von max. 2 Monate nach Genehmigung des Kostenvoranschlags oder innerhalb von max. 6 Monaten. Achten Sie auch auf Möglichkeiten der Verlängerung dieser Fristen, wie etwa eine Verlängerung aus medizinischen Gründen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.
  • Welche Versicherungshöhe gilt für die Zufriedenheitsgarantie?
    In der Regel sind Kosten bis 2.000 € abgedeckt.

Was kostet eine Folgekostenversicherung?

Preise der Folgekostenversicherer in Deutschland (Auflistung nach alphabetischer Reihenfolge)

beautyprotect

All-Inclusive-Tarife

LITE Tarif im 1. Jahr ab dem 2. Jahr Besonderheiten

Alle ästhetischen Behandlungen sowie Kapselfibrose vor und nach Vertragsabschluss

11,90 Euro / Monat

5,90 Euro / Monat

fortlaufende Krankenzusatzversicherung mit jährlicher Verlängerungsmöglichkeit. Privatärztliche Kosten werden nicht übernommen.

Tourist Option

immer mitversichert

immer mitversichert

PRO Tarif im 1. Jahr ab dem 2. Jahr Besonderheiten

Alle ästhetischen Behandlungen sowie Kapselfibrose vor und nach Vertragsabschluss

24,90 Euro / Monat

19,90 Euro / Monat

fortlaufende Krankenzusatzversicherung mit jährlicher Verlängerungsmöglichkeit. Privatärztliche Kosten werden bis 30.000 Euro übernommen.

Tourist Option

immer mitversichert

immer mitversichert

Classic-Tarife

BASIC Tarif für 1 Jahr für 3 Jahre für 5 Jahre

Alle ästhetischen Behandlungen sowie Kapselfibrose

99 Euro

198 Euro

298 Euro

mögliche Zusatzoptionen

Tourist Option

wie Ihre gewählte Tarifdauer

ohne Zusatzbeitrag mitversichert

Implantatschutz

3 Jahre

einmalig 19 Euro

bei Unfall

EXCLUSIVE Tarif für 1 Jahr für 3 Jahre für 5 Jahre

Alle ästhetischen Behandlungen, Kapselfibrose, Behandlungen in einer Privatklinik, Chefarztbehandlung, 1-Bett Zimmer und Behandlungen im Ausland

199 Euro

398 Euro

498 Euro

mögliche Zusatzoptionen

Tourist Option

wie Ihre gewählte Tarifdauer

ohne Zusatzbeitrag mitversichert

esthetic plus Option

wie Ihre gewählte Tarifdauer

einmalig 199 Euro

für ästhetische Korrekturen

Zufriedenheitsgarantie (Voraussetzung: esthetic plus Option)

6 Monate

einmalig 299 Euro

für ästhetische Korrekturen

Implantatschutz

3 Jahre

einmalig 19 Euro

bei Unfall

medassure beauty

Behandlungsart Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3-5

Fettabsaugung inkl. Lipödem (für eine Behandlung)

69 Euro

+ 29 Euro

+ 29 Euro / Jahr

Fettabsaugung inkl. Lipödem (bis zu 3 Behandlungen)

99 Euro

+ 29 Euro

+ 29 Euro / Jahr

Lidstraffung, Facelift,
Otoplastik, Needeling

99 Euro

+ 29 Euro

+ 29 Euro / Jahr

Brustvergrößerung
mit Implantat
inkl. Ästhetik Plus

259 Euro

+ 139 Euro

+ 89 Euro / Jahr

Alle weiteren ohne Einschränkung

169 Euro

+ 49 Euro

+ 49 Euro / Jahr

mögliche Zusatzoptionen

Tourist Option

wird nicht angeboten

Ästhetik Plus

wie Ihre gewählte Tarifdauer

kostenlos mitversichert

für ästhetische Korrekturen

Zufriedenheitsgarantie "be happy"

6 Monate

einmalig 299 Euro

bei Unzufriedenheit

Implantatschutz

wie Ihre gewählte Tarifdauer

kostenlos mitversichert

bei defekten Implantaten

safe4beauty

Behandlung(en)|Laufzeit für 1 Jahr für 2 Jahre für 3 Jahre

Fettabsaugung, Facelift, Needling, Stirnlifting, Ohrenkorrektur

69 €

99 €

129 €

Augenbrauenlifting, Augenober- oder Augenunterlidstraffung, Bauchdeckenstraffung,
Halsstraffung, Kinnstraffung, Kinnverkleinerung, Kinnvergrößerung mit Eigenfett, Gesäßstraffung, Gesäßvergrößerung mit Eigenfett, Intimchirurgie, Nasenkorrektur, Schweißdrüsenabsaugung, Waden- und Wangenvergrößerung mit Eigenfett

89 €

125 €

189 €

Brustvergrößerung mit Implantat

249 €

389 €

479 €

Andere Behandlungen*

159 €

209 €

299 €

*Brustvergrößerung mit Eigenfett, Brustverkleinerung Frau, Brustverkleinerung Mann (Gynäkomastie), Brustwarzen-OP, Gesäßvergrößerung mit Implantat, Kinnvergrößerung mit Implantat, Körperstraffung (Lower) Body-Lift, Oberarmstraffung, Oberschenkelstraffung, Waden- und Wangenvergrößerung mit Implantat, Narbenkorrektur, Bruststraffung.

Fazit zum Anbietervergleich

Der Vergleich von Folgekostenversicherungen ist ein aufwendiges und komplexes Unterfangen, bei welchem es viele Faktoren zu beachten gibt. Folgende Fazite ziehen wir zu den einzelnen Kategorien:

Fazit zum Klinikaufenthalt

Allgemein gilt es zunächst abzuklären, ob es eine Rolle spielt, ob die Komplikationen in einem öffentlichen Krankenhaus oder in einer Privatklinik auftreten, ob der Aufenthalt begrenzt ist und ob es Einschränkungen der Versicherungsleistung auch abhängig vom Status des Versicherten (privat oder gesetzlich krankenversichert) gibt.

Fazit zu den Ausschlüssen

Gerade bei den konkreten Versicherungsinhalten sollte darauf geachtet werden, welche Ausschlüsse die Versicherung abdeckt und ob die für die eigene OP relevanten Ausschlüsse darin enthalten sind (z. B. Kapselfibrosen, das Verrutschen der Implantate, Implantatrotationen, operative Wundrevisionen etc.).

Fazit zur Schadensabwicklung

Treten Komplikationen auf, haben Sie sicher anderes im Kopf, als alles gleich Ihrer Versicherung zu schreiben. Achten Sie deshalb beim Vergleich darauf, ob die Möglichkeit besteht, die Komplikation ohne Befristung innerhalb der gewählten Vertragslaufzeit zu melden. Denn bei manchen Anbietern müssen Sie den Versicherungsfall bzw. die Komplikation unverzüglich schriftlich melden. Des Weiteren sollten Sie darauf achten, ob bei Schadensmeldung direkt Kostenvoranschläge notwendig sind, die genehmigt werden müssen oder ob Sie dies nachreichen können und vor allem wie schnell Sie die Folgekosten erstattet bekommen! Ist dies direkt möglich, etwa nach zwei Wochen oder erst nach Leistungsprüfung und evtl. haftpflichtrechtlicher Auseinandersetzung? Als Pluspunkt kann im Vergleich der Folgekostenversicherung somit auch die Option der Vorauskasse mancher Anbieter nach Einreichen eines Kostenvorschlags gesehen werden.

Fazit zu den ästhetischen Korrekturen

Eine Folgekostenversicherung deckt medizinisch notwendige Korrekturen infolge einer Komplikation bei Ihrem Schönheitseingriff ab. Kommt es aufgrund von Nachbehandlungen dazu, dass das Ergebnis des ästhetischen Eingriffs wiederhergestellt werden muss, so gehen Patienten häufig davon aus, diese Kosten seien von der Folgekostenversicherung abgedeckt. Das ist allerdings nicht immer so. Deshalb sollten Sie beim Versicherungsvergleich dringend über den Abschluss einer Zusatzoption, welche auch rein ästhetische Korrekturen, die medizinisch nicht notwendig sind, abdeckt, nachdenken!

Fazit zum Implantatschutz

Für eine Schönheitsoperation mit Implantat sollte ein Implantatschutz in der Folgekostenversicherung enthalten oder zusätzlich auswählbar sein. Achten Sie darauf, dass im Falle eines zerstörten oder beschädigten Implantats die Kosten ohne Einschränkung übernommen werden. Wenn Sie einen schnellen Kostenausgleich bevorzugen, empfiehlt sich die Wahl eines Anbieters, der die Deckungssumme auf eigenes Risiko erst anschließend mit den Garantieansprüchen der Implantathersteller verrechnet. Der Frage, ob Ihre Kosten überhaupt übernommen werden, stehen Sie bei Anbietern, die zunächst abklären, ob Garantieansprüche gegenüber der Implantathersteller geltend gemacht werden können, gegenüber.

Fazit zur Zufriedenheitsgarantie

Ihre Schönheitsoperation ist gut verlaufen, das Ergebnis entspricht aber noch nicht zu 100 % Ihren Erwartungen. Verständlich, dass Sie eine Korrektur wünschen. Normalerweise sind diese Korrektureingriffe nicht in den Basistarifen der Anbieter enthalten. Sie können aber diese zusätzlich entstehenden Kosten für weitere von Ihnen gewünschten Eingriffe mit einer Zusatzoption absichern. Durch den Abschluss der zusätzlichen Option übernehmen die Anbieter in der Regel alle Kosten für die von Ihnen gewünschten Schönheitskorrekturen – bis zu einem festgelegten Betrag.

Fazit zur Preisgestaltung

Achten Sie beim Vergleich der Folgekostenversicherungen auch auf das Preis-/Leistungsverhältnis. Manche Anbieter passen die Höhe der Kosten den Eingriffen entsprechend an, bei anderen zahlen PatientInnen immer denselben Versicherungsbetrag.

Folgekostenversicherung im Vergleich: Der Experten-Check
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